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Frage zum Rücktritt

Hallo zusammen,

mein Cousin von mir hat sich die neue KTM 390 Duke bestellt. Kaufdatum war Ende Juli. Er ist ein Fahranfänger und das wäre seine erste Maschine. Das Motorrad wird voraussichtlich im April da sein (laut Händler aufgrund der sehr hohen Nachfrage). Nun liest man im Internet in diversen KTM-Foren von lauter Defekten und Fehlern. So ist Jemandem nach seiner ersten Ausfahrt von irgendwo Flüssigkeit ausgelaufen, Einigen geht im Stand die Maschine aus und springt dann nur bedingt wieder an. Das hat ihn stutzig gemacht. Endgültig fiel der Groschen dann, als ein Verwandter von uns, bereits Besitzer einer nagelneuen 390 Duke, auch diverse technische Fehler hatte, u.a. das Problem mit dem Anspringen. Da er technisch nicht so begabt ist, ist ihm wichtig, dass seine erste Maschine so zuverlässig wie möglich ist. Jetzt würde er gerne vom Kaufvertrag zurücktreten und sich nach einer anderen Maschine umsehen? Geht das noch, wenn die Lieferung des Motorrads noch ein halbes Jahr in der Zukunft liegt? Wie sind eure Erfahrungen? Dazu noch eine Frage zu einer Klausel, die ihn seinem Kaufvertrag steht. Da heißt es, dass "der Käufer verpflichtet ist, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abzunehmen." Verstößt er dagegen, muss er dem Händler laut Vertrag Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises bezahlen. Bedeutet das, dass die Schadensersatzpflicht erst 14 Tage nachdem das Motorrad beim Händler ist gilt? Desweiteren heißt es, dass der Kunde, in diesem Fall mein Cousin, in diesem Zusammenhang das Recht hat, dem Händler nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kann man damit irgendwas drehen? Könnte man mit dem Argument kommen, dass die Nachfrage ja so hoch sei, dass die Maschine meines Cousins mit Sicherheit einen neuen Abnehmer finden wird? Hoffe ihr habt diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht und bedanke mich im voraus für eure Kommentare.

Schöne Grüße

Kauf, KTM, Kaufen

Neue Honda NSR 125 - schon kaputt?

Hallo.

Ich bin heute mit meiner neuen (Zweitbesitzer) Honda NSR 125 Baujahr 2001 (Zweitakt, falls relevant) zum ersten mal gefahren. Ist mein erstes Zweirad, ich will mich damit nicht entschuldigen aber ich hab gleich mal den ziemlich dummen Fehler gemacht, ohne den Benzinhahn zu öffnen loszufahren.

Nach 500 metern habe ich bemerkt dass der Motor anfängt zu stottern und sie ab und zu (immer nur ganz kurz) nicht richtig zieht. Beim langsamen anfahren an eine Kreuzung ist sie das erste mal ausgegangen. Habe sie nach mehrfachem versuch wieder anbekommen und bin weiter gefahren.

Nach ca 500 metern mehr ist sie dann das zweite, und letzte, mal ausgegangen. Da ich das Gefühl hatte der Tank wäre leer, hab ich zuerst darein geguckt. Voll. Als nächstes kam mir direkt der Gedanke mit dem Benzinhahn - treffer. Benzinhahn stand auf "OFF". Kacke. Ich habe den Benzinhahn dann geöffnet und weiterhin probiert sie zu starten, zu Beginn hat sie noch kurz gerasselt, irgendwann tat sich dann gar nichts mehr. Kein vibrieren, kein rasseln, nichts.

Hab sie an den Rand der viel befahrenen Straße und letztendlich über einen ca 1 meter hohen, steilen Abhang (Man, was für ein Kraftakt!) auf den Radweg geschoben/gezerrt.

Einen starken Kilometer weiter ist eine Hondawerkstatt. Da hab ich sie jetzt hingebracht. Ich weiß Ferndiagnosen sind schwierig, allerdings haben die bis 3 Uhr Mittagspause und da ich gern ein wenig Gedanklichen Frieden hätte, frag ich jetzt mal hier:

Wenn man mit geschlossenem Benzinhahn fährt, was kann dann passieren? Ist meine Maschine noch zu retten?

Wie teuer kann das werden und wie lange (Angenommen der Mechaniker kann sich gleich drum kümmern) wird das ungefähr dauern bis mein Schatz repariert ist?

Vielen Dank an alle, die versuchen mir zu helfen.

Honda, Benzinhahn

48ps Zulassung trotz 50ps Drossel

Hallo, Ich mache gerade meinen A2 Führerschein und bis jetzt sieht es damit auch gut aus :). Vor ein paar Wochen habe ich mir eine Kawasaki gpz 500s zugelegt, da ich sie aufgrund ihres Gewichts und ihrer niedrigen höhe als leicht zu beherrschen erachte. (ich : 1,78m und 58kg).Die Gpz die ich mir zugelegt habe ist aber im Vergaserschieber auf 27ps gedrosselt (Löcher im Schieber). Da ich aber den Motorradführerschein mache um später ein wenig Freude am Fahren zu haben , bin ich mit der Leistung ein bisschen unzufrieden da sich die Kawa mit 27ps auf einer Steilen Straße höchstens mit 80 hochquält. Ich werde natürlich die ersten 2-3 Monate mit 27 ps Drossel fahren um ein besseres Gefühl für die kawa zu bekommen , da sie sich echt anders anfühlt als alles was ich bisher gefahren bin. Nun aber zum Punkt: Die Kawa ist Baujahr 87 und da Motoren über die Zeit an Leistung verlieren , gehe ich nicht davon aus das die Kawa mit dem 50ps Schieber auch wirklich 50 ps bringt sondern nur um die 45-46ps. Das dürfte ich dann mit meinem A2 Führerschein fahren. Die Frage ist nur bekomme ich das auch eingetragen wenn ich eine Art "Leistungsgutachten" erstellen lasse? Ich will nochmal sagen das ich nicht rasen will. Ich will nur genug Leistung um Spaß zu haben dafür mache ich ja den Führerschein und Spaß ist ja nicht gleich rasen und mit 150 über die Landstraße brettern , ich will nur soviel Leistung wie ich nach Gesetz auch haben darf.

Ich bedanke mich schon mal für Antworten
mfg hgp95

A2, Kawasaki, drossel, eintragung