Motorradkauf (gebr.) in Frankreich bei einem BMW-Händler u. Überführung u. Zulassung in Deutschland

1 Antwort

Ich weiß nicht wo Du beim Zoll angerufen hast, aber Du mußt vielleicht beim Deutschen Zoll auch nicht nochmal bezahlen da es sich ja um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, das ja bereits in der EU versteuert ist? Du kannst ja mal an einer anderen Zollstelle z.B. in Frankfurt nochmal nachfragen.