Motorrad vor Verkauf noch reparieren?

Wie die frage schon impliziert, hat meine Virago einen Schaden:

Laufen tut der Motor, aber Sie springt nicht mehr per e-Starter an, nur durch Anrollen (und da auf Anhieb); Wenn man den Knopf drückt, will Sie starten, aber schafft es nicht den Motor durchzudrehen. Die Batterie ist erst Anfang Sommer reingekommen daher vermute ich, dass es der Anlasserfreilauf ist, der ja bei den Modellen vor 97 häufig Zicken macht. (Auch schon bei meiner; Nach ca. 500m meiner zweiten, oder dritten Fahrt hat sie gestreikt; Hab Sie damals in der Werkstatt für teures Geld reparieren lassen)

Da ich vorhabe in näherer Zeit auf ein größeres Bike umzusteigen (brauche nur noch die Prüfung und Kapital), wollte ich sie verkaufen, aber jetzt frage ich mich:

  1. Was krieg ich für ne 94er xv 535, mit oben beschriebenen Symptomen, ohne Tüv (diesen Monat abgelaufen), ein paar Umbauten (u.a. lange Gabel, vvl. Fußrasten, breiter Lenker), knapp 41.000km und ein paar kleineren Macken in Chrom und Lack?

  2. Sollte ich Sie vor dem Verkauf reparieren (lassen) bzw. wiegt die Wertsteigerung durch Reparatur die entstandenen Kosten - wo lägen die ca.? (Eigen-/Werkstattreparaur) - auf?

  3. Ich bin zwar Hobbyschrauber, allerdings recht Laienhaft, da ich weder im Besitz einer besonders umfangreichen Werkzeugsammlung bin (mein Vater ist leider kein Heimwerker), noch besonders viel Ehrfahrung in der Hinsicht habe, weil ich erst seit 2016 fahre. Meint Ihr ich würde das hinkriegen den Freilauf auszuwechseln, oder sollte ich das die Profis machen lassen, bevor ich sie "kaputt repariere"?

Ich hoffe Ihr könnt mir mit gutem Rat zur Seite stehen und schonmal vielen Dank für die Hilfe!

Anlasser, Startprobleme, verkauf
Privatverkauf über mobile.de -> Rückgaberecht?

Habe letzten Montag mein Bike verkauft. In der Anzeige hatte ich "mit ABS" angegeben.

Mir wurde das Bike vor 2 Monaten auch mit ABS verkauft. (Aussage des Verkäufers damals) Ich selbst habe halt leider nicht so viel Ahnung wie ich sowas herausfinde bzw. war mir das auch egal ob es jetzt ABS hat oder nicht...

Jedenfalls hat sich gestern der Käufer von letzter Woche bei mir gemeldet, dass er vom Vertrag zurück treten möchte, da ihm eine Werkstatt bestätigt hat, dass die Maschine kein ABS hat und er sie wohl nur aus diesem Grund gekauft hat. (Zudem seien angeblich ja auch noch Reparaturen im Wert von über 400€ fällig.. War mit dem Bike selbst aber beim TÜV, da wurde nichts bemängelt..)

Er ist Probe gefahren und hat sich alle Papiere zu dem Fahrzeug angesehen, er hatte nichts zu bemängeln.. ABS hat er auch nicht 1 mal angesprochen.

Nun ja, ich hab ihm dann gesagt das ich das Geld nicht mehr hab, da ich mir schon ein neues Bike gekauft hab. Er meinte wir können das anders klären, ich überweise ihm 400€ (für die angeblichen Reparaturen) und er sieht darüber hinweg.. Komisch, erst behauptete er ja ABS sei ihm so wichtig und er wolle das Bike ganz zurück geben..

Was meint ihr kann ich machen? ich hab ihn ja nicht bewusst verarscht, hab ihm das Bike so verkauft wie ich es auch gekauft hab, also mit ABS...

Hier der Vertrag > https://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf

verkauf

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