Macht die Mitteilung an die Versicherung über den Verkauf eines Motorrads Sinn?

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Die sofortige Meldung an die Versicherung ist allernotwendigst, denn sie ist eine gesetzliche Obliegenheit. Sonst drohen fatale Folgen:

  1. Die (bisherige) Versicherung hat eine gesetzliche Nachhaftung. Ist also das Kfz nicht schon durch den Käufer versichert (vorab, Deckungskarte oder Code) oder fällt dessen Versicherungsschutz nachträglich weg (z. B. Erstbeitrag nicht innerhalb 2 Wochen gezahlt), so ist das Kfz beim Unfall trotzdem versichert. - Allerdings zu Lasten des Vertrags des Verkäufers.

  2. Die Dauer der Nachhaftung wird u. a. durch diese Mitteilung an die Versicherung begrenzt. Der Verkäufer ist einen Monat lang damit belastet. Er ist in dem o. g. Unfall nach-beitragspflichtig und muss der Versicherung außerdem bestimmte Aufwendungen ersetzen, ferner droht Prämienerhöhung. - Der Monatszeitraum beginnt aber erst mit Eingang der Verkaufsmitteilung bei der Versicherung. Die Nachhaftung kann also viel länger dauern. Also ist sofortiges Handeln gefragt.

  3. Bleibt die Mitteilung ganz aus oder kommt sie verspätet und hat das Kfz kein anderes Versicherungsverhältnis, kann ab 1 Monat nach dem Verkauf die Versicherung u. U. Zahlungen an den Unfallgeschädigten verweigern. Nach diesem Monat haftet also der Verkäufer für den gesamten Unfallschaden ohne jede Beschränkung (Ölunfall, Personenschaden, Verlust der Erwerbsfähigkeit u. a. schlimme Dinge!).

Also:

a) Versicherungsbestätigung des Käufers prüfen,

b) sofort den Verkauf der eigenen Versicherung melden,

und

c) den Führerschein des Käufers/Fahrers prüfen (s. Bonny),

d) im Kaufvertrag festlegen, bis zu welchem Datum der Käufer das Fahrzeug ummelden muss. Tut er das nicht (s. Bonny), kann man mit dieser Festlegung das Kfz bei der Zulassungsstelle zwangsabmelden (lassen) und ist dann auch aus den Zahlungspflichten raus (Steuer, Versicherungsprämie).

Wer ganz sicher gehen will, lässt den Käufer mit einem Kurzzeitkennzeichen kommen und verlangt ausnahmslos Barzahlung. Dann hat man den Bettel mit Sicherheit los. Denn der Käufer könnte auch einen Ausweis mit ungültigem Wohnsitz haben oder sonst falsche Papiere.

silberflott  11.11.2011, 12:32

Danke für's Sternchen!

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Selbstverständlich teilt man der Versicherung den Verkauf eines Kfz mit. Auf dem Kaufvertrag ist nicht nur das Datum sondern auch die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe einzutragen!

Wichtig - daran wird meist nicht gedacht:

Grundsätzlich braucht der Käufer zum Erwerb eines Kfz keinen Führerschein. Holt er das Fahrzeug ab und ist zu erkennen, dass er oder ein Begleiter das Fahrzeug sofort fährt, muss man sich unbedingt den Führerschein zeigen lassen. Man überlässt, wie in meinem Fall, jemand ein fahrfähiges Fahrzeug zur sofortigen Benutzung ohne gültiger Fahrerlaubnis (so lt. dem Richter). Das kostet den Führerschein des Verkäufers. Da das Fahrzeug ja noch nicht umgemeldet werden kann (auf dem Weg nach Hause), ist Deine Versicherung noch in der Pflicht. Hat der Fahrer keinen Führerschein, ist die Versicherung aus der Zahlungspflicht. Das kann richtig teuer werden. Es sollte auch immer ein Zeuge beim Verkauf dabei sein. Hat der Käfer jemand dabei und man ist selber allein, hat man im Falle eines Rechtstreites schlechte Karten.

Aus eigener Erfahrung: Ich hatte vor Jahren ein Auto verkauft. Der Käufer kam mit einem Freund. Alles schien gut zu laufen. Ich hatte im Kaufvertrag das Datum und die Uhrzeit eingetragen. Außerdem habe ich mir von dem Fahrer (das war der Freund, der Käufer hatte seinen Führerschein "vergessen") den Führerschein zeigen lassen. Sofort als die losgefahren waren, hatte ich meinen Versicherungsvertreter angerufen und den Verkauf mitgeteilt (am nächsten Tag natürlich noch mal schriftlich). Nach zwei Monaten bekam ich Besuch von der Polizei (Kripo). Die Papiere der Beiden waren gefälscht und die hatten nur ein Auto gekauft, das umgebaut und zum Schmuggeln benutzt wurde. Die sind über einen Monat ohne um- und anzumelden damit herumgefahren. Bei dem Verkauf hatte ich alles richtig gemacht und konnte es auch mit einem Zeugen beweisen.

Lieber etwas mehr Vorsicht und Misstrauen bei Leuten die man nicht kennt, als nachher das Nachsehen zu haben. Gruß Bonny

Also Rodriguez,

Du solltest das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe notieren, sowie Namen und Wohnsitz des Käufers festhalten und dies Deiner Versicherung, sowie der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen. Weiter, wenn das Fahrzeug gefahren wird, den Führerschein des Fahrers zeigen lassen, damit Du nicht wegen Beihilfe zum Fahren ohne FE dabei bist.

Den Rest erledigen dann die Zulassungsstellen und Versicherungen.

Bonny2  10.11.2011, 18:36

Ich weiß ja, dass ich immer zu viel schreibe. Danke für meine "Kurzfassung".

;-)) Gruß Bonny

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