Muss ich meinen leichten Rutscher vom Sommer beim Verkauf unbedingt mitteilen?

2 Antworten

Ich sehe das genauso wie du, berzerk. Was soll man denn da (z.B. in einer Anzeige bei Ebay) schreiben... "Hier war mal ein Kratzer, habe das Teil ausgetauscht, jetzt ist kein Kratzer mehr da" ?

NEIN ! Das mußt du nicht! Wenn alle Spuren restlos beseitigt wurden und kein bleibender Schaden entstanden ist wie z.B. Rahmen - oder Felgenschaden, dann ist das kein Unfallfahrzeug und du mußt das nicht angeben. Etwas anderes wäre es, wenn z.B. eine Felge einen Knacks hatte und du hast sie richten lassen, oder der Rahmen hatte eine Verformung und du hast sie richten lassen. Derart elementare Schäden mußt du angeben.

Die Frage war, ob er das angeben MUSS ! Es geht hier nicht um sentimentale Anwandlungen oder um Emotionen, sondern um ganz klare gesetzliche Regelungen. Tatsache ist, daß man beim Verkauf zu 100% spurlos und folgenlos beseitigte Bagatell - Blessuren NICHT angeben muß. Daran halten sich auch die Händler und vor Allem die Gerichte. Wie er es persönlich wirklich damit hält, muß jeder für sich selbst entscheiden.

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@chapp

Ich sage alles. Bin ich deswegen blöde, naiv oder einfach nur durchgeknallt in unserer Scheißgesellschaft?

Ich werde ruhigen Gewissens in den schwarzen Container steigen. Ich habe noch nie jemanden beschissen - und darauf bin ich stolz!

Da brauchts auch keine Richter...obwohl ich denen gerne mal eins auf die Fresse hauen würde. Die merken ja sonst nichts...

VG

Rainer

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