Dürfen Politessen falsch parkenden Motorrädern Knöllchen verpassen oder den Abschleppdienst rufen?

6 Antworten

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"Dürfen Politessen falsch parkenden Motorrädern Knöllchen verpassen oder den Abschleppdienst rufen?"
Antwort: Warum nicht? Näheres regelt der §12 StVO, die von dir erwähnte StVZO findet keine Anwendung.

"Gibt es eine STVZO-Regelung, die besagt, dass ab sofort Cityparken nur noch auf aus- gewiesenen Zweiradparkplätzen erlaubt ist?"
Antwort: Nein, auch die StVO verneint es.

"Dürfen Politessen heutzutage falsch parkenden Motorrädern bzw. den Fahrzeughaltern Bussgeldbescheide übermitteln, und sogar Abschleppunternehmen beauftragen, ein falsch parkendes motorisiertes Zwierad kostenpflichtig abschleppen zu lassen?"
Antwort: Politessen dürfen keine Bußgeldbescheide übermitteln, das ist allein Aufgabe der Ordnungsämter.

"Wie sieht denn die aktuelle Lage aus, und was hat sich uU bei der Handhabung der STVZO verändert?"
Antwort: Nein, siehe Antwort von "Moppeden".

Hallo Allerseits und Hallo Kostja,

hiermit möchte ich mich bei allen RatgeberÍnnen der Community für die vielen guten Antworten und Kommentare bedanken, die ihr zu oben genannter Frage beigesteuert habt: wieder was gelernt, so soll's doch sein! ;-)

VG an alle - Jayjay / Jan

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Du musst mit dem Motorrad nicht zwangsläufig auf einem (meist kostenlosen) Motorradparkplatz parken. Besetzt du aber einen (PKW-)Parkplatz musst du ein Parkticket lösen.

Manche Städte sind kulant und erlauben auch das Parken mitm Bike auf dem Gehweg. Mache ich bei uns schon seit über 15 Jahren so und habe noch nie ein Knöllchen bekommen. Sohnemann aber schon, weil neben seinem Motorrad kein Platz mehr war für Kinderwagen.

Weil es hier dazu passt:

In Österreich sind Zweiradfahrer von der Parkgebührenpflicht (und inzwischen auch von der maximalen Parkdauer) entbunden, gilt nur für mehrspurige KFZ (ist auch unsinnig, wenn man ein Parkticket am Moped anbringen muss).

Hier die entsprechende Gesetzesstelle:

http://www.jusline.at/25_Kurzparkzonen_StVO.html

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@Nachbrenner

wäre auch unsinnig, am Moped ein Parkticket anzubringen, weil es ja jeder wegnehmen kann.

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@19ht47

Das interessiert die Politesse aber nicht. Wenn es hart auf hart kommt, muss der Motorradfahrer das Ticket sichtbar anbringen. Punkt. Ob man es klauen kann und wie weit man als fahrer den Diebstahlschutz treibt - das ist alleine Sache des Fahrers. Das Ticket hat da zu sein. Basta.

So wird es verlangt - sinngemäß natürlich...

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Gesetzlich hat sich nichts verändert, haben die anderen ja schon ausführlich erklärt. Würde dir raten einfach wie ein Auto zu parken, diese Berliner Lösung, so gut sie gedacht ist, ist sicher tagsüber sehr praktisch, aber wenn nachts die ganzen Besoffskis aus den Kneipen wanken würde ich mein Bike nicht auf dem Bürgersteig haben wollen.

Nur so als völlig nutzloser Kommentar am Rande :-)

Kommentare wie der oben genannte sind mir so teuer wie das Salz samt frischen Gartenkräutern à la pronvencale in der Griessklösschensuppe von Maman, werter Kollege aus dem sonnigen Süden des Black Forest!

DH für nen sehr guten Impuls, der passt nämlich haargenau :-))

Alles Gute zum neuen Jahr + viele Grüsse an dich, Uli!

Jan

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Hallo Jan

Eine kleine Anmerkung zum Abschleppen

DAS darf die Polkitesse dein Motorrad nicht, denn das ist zwischenzeitlich verboten. Alte Fahrensmänner wissen allerdings noch wie das (Motorrad) abschleppen geht.

Abschleppen darf sie dich und Du sie. Dazu bemerkte der 5 jährige Timo, als er im Frühjahr zwei rücklings verhakte Feuer wanzen sah: ich weiss was die machen, die schleppen sich gegenseitig ab. Der inzwischen 16 jährige Timo hat seine Kenntnisse in Sachen abschleppen allerdings schon deutlich verfeinert.

Grüßle

Wird unterschiedlich behandelt. In Berlin sollten einspurige Fahrzeuge nur auf den Gehweg geparkt werden („Berliner Modell“). Sogar, wenn auf dem Fahrdamm absolutes Halteverbot ist kann man ohne Bedenken auf dem Gehweg parken. Natürlich nicht wenn auf dem Gehweg wenig Platz ist, in Einfahrten und in Feuerwehreinfahrten. Bei Parkraumbewirtschaftung braucht das Motorrad auch keinen Parkzettel. Deshalb gibt es beim „Einkaufen“ mit dem Motorrad oder Roller in Berlin keine Probleme mit den Parkplätzen.

In Potsdam ist es umgekehrt. Auf dem Gehweg parken kostet ein „Knöllchen“. Ist auf dem Fahrdamm ein „Halteverbot“, kommt neben Parken auf dem Gehweg noch Parken im Halteverbot dazu. Bei der Parkraumbewirtschaftung muss der Zettel am Motorrad befestigt werden. Das auf eigenes Risiko, wenn er „abhanden“ kommt. Hat das Motorrad ein „Potsdamer Kennzeichen“, wird es schon mal „übersehen“. Hat es ein „Berliner Kennzeichen“ kannst Du eine Wette abschließen, dass Du ein Knöllchen bekommst. --- Deshalb meiden Berliner, insbesondre Motorradfahrer, mit dem Fahrzeug nach Potsdam zu fahren. Die „Gedankenmauer“ ist höher als es die Mauer je war (war schon früher so). Allerdings nicht mehr so bei der jüngeren Generation. Die sind schon OK. Gruß Bonny

Nachtrag: Dass aber Motorräder wegen "Falschparkens" abgeschleppt wurden (Potsdam) habe ich noch nie gehört. Wegen nicht eingetragenen Veränderungen bei in "B" zugelassenen Motorrädern ist es aber "Standard" (bringt Geld in die Kasse).

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@Bonny2

Also sind Potsdamer und Berliner so gute Freunde wie Schwaben und Bayern!?

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