Tüv überzogen - infolge Saisonkennzeichen - um 8 Monate. Busgeld und 1 Punkt nach Polizeikontrolle. Wegen Saisonkennzeichen aber nicht korrekt - oder?

5 Antworten

Ich verstehe Deine Angaben wie folgt: das Bike hätte im September 2015 die HU bekommen müssen, die du aber bis Ende Oktober verpennt hast. Das Bike ist dann wegen Saisonkennzeichen bis Ende April stillgelegt. Du bist aber am 01. Mai gefahren.

Fazit für die Polizei:

1. TÜV generell überzogen

2. 1. Mai war ein Sonntag und damit auch keine Fahrt direkt zum TÜV möglich

3. Du hättest erst ab dem 2. Mai (Montag) auf direktem Weg zum angemeldeten TÜV Termin fahren müssen, dann wäre eine Strafe m.E. unzulässig bzw. anzuweifeln gewesen.

 

Im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraumes zu TÜV hiernach:
http://www.tuev-nord.de/de/service-infos/hu-fristen-fuer-saisonfahrzeuge-3086.htm

Dieser "nächste Betriebszeitraum" ist überschritten worden, demnach ist das Bußgeld und Punkt m.E. zu Recht verhängt worden

 


deralte  20.05.2016, 11:45

Nein. Er hatte satte zwei Monate Zeit (September / Oktober 2015) um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Somit greift dein Punkt 3 nicht.

harleyfan 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 11:58
@deralte

Korrekt. Aber ich hatte als verfügbaren Zeitraum 09+10+04 also 3 Monate. (+ 01.Mai..... falls der auch als Monat angerechnet wird - es war aber nur 1.Tag und ausgrechnet ein Feiertag).

Also die Zeitraumberechnung ist hier schon kompliziert.

harleyfan 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 11:53

Danke geoka. Endlich mal eine inhaltlich relevante Antwort.

Ich sehe das genauso. Im folgenden Betriebszeitraum (2016) hätte der HU Termin umgehend stattfinden müssen. Jedoch ist am 1. Mai dies auch nicht möglich...

Daraus ergibt sich, bei der Betrachtung des relevanten Zeitraums der Durchführbarkeit der HU, das die Durchführung der HU eben von 11-03 nicht möglich bzw. nicht zumutbar war.

Und es wurden faktisch somit nur 3 Monate überzogen. Aber ich lasse das mal von meinem RA prüfen. :-)

geoka  20.05.2016, 12:01
@harleyfan

11-03 wäre schon möglich gewesen, Anhänger. Soweit die Theorie.

harleyfan 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 12:17
@geoka

Das mit Anhänger etc. habe ich bei der dann sofort durchgeführten HU mit dem Sachverständigen der DEKRA besprochen. Seine Auskunft war: ist nicht zumutbar, deshalb muß im folgenden Betriebszeitraum die HU stattfinden.

Er hat die Sachlage ähnlich wie ich bewertet und ist auf Überziehung 10/15 und 04/16 + 1. Tag im Mai... = über 2 Monate gekommen.

Mankalita2  20.05.2016, 12:25
@geoka

Geoka, du hast den April vergessen.... Saisonkennzeichen 04 - 10, daher ist der 1. Mai als Feiertag völlig uninteressant, er hätte schon den ganzen April (wie auch September und Oktober des Vorjahres) zur HU fahren können.

Dass der Fragesteller sein Motorrad erst zum 1. Mai "ausgemottet" hat und bis dahin nicht gefahren ist, ist irrelevant.

Die Regeln sind bekannt, die Konsequenzen auch. 

Du hast Mist gebaut, wurdest erwischt und musst jetzt für DEINEN Fehler gerade stehen. 

Wenn du meinst, dass das nicht korrekt ist, musst du zu einem Anwalt. Wobei ich der Meinung bin, dass man für seine Fehler gerade stehen soll. Auch, wenn es manchmal weh tut.


harleyfan 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 11:22

Danke für deinen äußerst hilfreichen Kommentar.

Ich habe mir in diesem Forum eigentlich eine juristisch relevante Antwort erhofft, aber es gibt ja immer Menschen wie katastrofuli die es sich nicht nehmen lassen einen subjektiven Kommentar abzugeben. Es ist MEIN Fehler und ICH werde dafür geradestehen.... Danke für deine umgehende Zurechtweisung und Verhaltenswertung.

Im übrigen tut es nicht weh sondern ist nur ärgerlich - aber der RA wird's schon richten....

geoka  20.05.2016, 11:37
@harleyfan

juristischen Rat dürfen nur Rechtsanwälte geben ;-)

katastrofuli  20.05.2016, 13:04
@harleyfan

Für juristische Ratschläge ist ein Motorradforum der falsche Ort. Wie du schon selbst richtig erfasst hast, sind dafür Anwälte zuständig.

Wobei, wenn man für seinen Fehler gerade stehen möchte, wozu braucht man dann einen Anwalt?

Du befindest dich in einem Motorradforum und nicht in einem Juraforum.

Wenn du meinst, dass du ungerecht behandelst wurdest, dann geh in ein Juraforum oder besser zu deinem Anwalt.

NIEMAND hier wird dir einen rechtskräftigen juristischen Rat geben (können).

Ergebnis: 25€ Strafe wegen Überziehung des Termins und Busgeldstelle hat Anzeige zurückgezogen.

Hmm, kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, würde mich bei einem Anwalt erkundigen (im Internet findet man zu dem Thema nur einen Haufen nutzloses Blabla)