TÜV abgelaufen, Roller stand auf der Fussgängerzone wo auch Fahrräder sind. Wir erhalten trotzdem Strafe?

6 Antworten

da es ein motorisiertes Fahrzeug ist,

darf man es nicht auf ein Fußgängerweg / Häuserwand abstellen. Je nachdem welche Schilder da verordnet sind. Ohne tüv erst recht nicht. Das Ordnungsamt weiß es nicht dass du ihn geschoben hast..

Er hat mit abgelaufen tüv nix auf der Straße zu suchen

du kannst Beschwerde einlegen, wird aber nicht viel bringen.

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19ht47  10.07.2018, 11:40

hättest halt den dortigen Anwohner gefragt, ob Du das Moped für eine Nacht auf seinem Privatgelände unterstellen darfst ! Auf öffentlicher Verkehrsfläche MUSS die ZO erfüllt sein.

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Ohne TÜV erwischt: Das droht Ihnen jetzt

Wenn Sie ohne gültige TÜV-Plakette von der Polizei angehalten werden, gibt es erstmal noch keine Strafe. Sie müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist die Hauptuntersuchung nachholen. Überziehen Sie die Frist aber, kostet das ein Bußgeld oder sogar einen Punkt:

  • Überziehung der Frist von mehr als zwei Monaten: 15 Euro Bußgeld
  • Überziehung der Frist von mehr als vier Monaten: 25 Euro Bußgeld
  • Überziehung der Frist von mehr als acht Monaten: 60 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg
-> Alles Richtig von der Polizei. Zahlen und den Punkt mitnehmen.

Ich schätze mal, dass dein normales Kennzeichen noch dran war und es nicht ersichtlich war, dass er nicht fahrtüchtig war. Darüber hinaus wird wahrscheinlich auch nicht offensichtlich gewesen sein, dass das Fahrzeug nicht mittels eigenem Antrieb am Straßenverkehr teilnehmen kann. Und du es zur Werkstatt schiebst.

2 Möglichkeiten: Du bekommst die Möglichkeit das alles nachzuweisen oder du hast Pech.

Weiterhin solltest du dich in die Lage der Beamten versetzen, wäre ich an deren Stelle gewesen und hätte einen 8 Monate abgelaufenen TÜV gesehen, hätte ich das auch zur Anzeige gebracht. Für mein Dafürhalten haben die alles richtig gemacht.

Darüber hinaus muss man sagen, dass es auch schon nicht überlegt war so lange den TÜV zu überziehen und zusätzlich die Reparatur so weit hinaus zu zögern.

Meine Vermutung ist, dass du wahrscheinlich auf dem Bußgeld und dem Punkt sitzen bleiben wirst.

Woher ich das weiß:Recherche
geoka  10.07.2018, 07:42

Der Argumentation, dass man ein nicht fahrbereites (egal ob als defekt gekennzeichnet oder nicht) Fahrzeug 8 Monate im öffentlichen Verkehrsraum abstellen musste, weil man durch einen Defekt nicht den TÜV machen konnte, wird wohl kein Verkehrsrichter folgen.

Die Welt ist ja so gemein und ungerecht, Strafen und Regeln gelten nur für andere. Verantwortung übernehmen will offenbar kaum noch jemand...

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Wenn du den Roller schiebst (ohne TÜV) kannst du das Nummernschild abmachen, dann läufst du keine Gefahr, wegen abgelaufenem TÜV belangt zu werden. Sobald du dich im öffentlichen Raum mit dem Roller (mit Kennzeichen und ohne TÜV) sehen lässt (egal ob fahrend, schiebend oder parkend), kannst du belangt werden. Das mit dem Abstellen war ungeschickt, weil du damit Aufmerksamkeit erregt hast. Jetzt ist die Nummer aber durch, gib deinem Vater die 60 Euro (er scheint ja wohl der Halter zu seine), den Punkt muss er halt schlucken.

fritzdacat  10.07.2018, 10:33

P.S. : Wenn du den Roller ohne Nummernschild schiebst, nimm den KFZ-Brief mit, nicht den Schein! (Im Schein steht der TÜV-Termin drin, du musst dich ja nicht selbst belasten) Das ist dann dein Eigentumsnachweis. Aber nicht irgendwo im öfftentlich Raum abstellen, sondern bis zur Werkstatt durchhalten.  

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So sind die Regeln, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geparkt wird. 

Im Sinne der Gemeinschaft ist es sogar gut, wenn so etwas verfolgt wird, sonst würden überall schrottreife Kisten an jeder Ecke rumstehen, weil man die ja wegen Defekten nicht fahren kann. Mich würde es nerven, wenn durch solche Fahrzeuge auch noch der sehr knappe Parkraum in meiner Gegend noch weiter verringert würde.

Hättest den Roller nicht erst mal "entsorgen" sollen, sondern direkt zur Werkstatt bringen können und nicht erst 8 Monate später.

Was du tun kannst? Zähneknirschend zahlen und demnächst früher das Thema angehen.