In Anlehnung an meine vorherige Frage kommt nun die eigentlich „wichtige“ Frage:
Jemand hat ein Saisonkennzeichen und möchte in der Sammelgarage oder auf einem großen Platz einen Ölwechsel machen. Dazu fährt er das Motorrad/Auto warm. Jetzt passiert ein Unfall. Das Gelände ist ein nicht öffentlich zugängiges Gelände. Also darf er dort fahren (Genehmigung vom Besitzer). Zahlt in dem Fall die private Haftpflicht-Versicherung? Falls nicht vorhanden, zahlt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung?
Hat jemand so etwas schon erlebt und kann berichten? In erster Linie richtet sich aber die Frage an unseren Versicherungsexperten. Gruß Bonny