Was tun wenn ich vergessen habe die Entdrosselung meines Motorrads der Zulassungsstelle und der Versicherung zu melden?

Hallo liebe Community,Ich habe mein Motorrad 2012 mit 25 kw zugelassen, da ich damals noch gedrosselt fahren musste.

2013 kam dann das neue Gesetz und ich habe eine neue Drossel (35kw) einbauen lassen.

2014 dann war meine Probezeit vorbei und ich habe die Drossel entfernen lassen und bin ab da offen gefahren.

Die änderung auf 35kw und die Entfernung der Drossel wurden jeweils von einer Werkstatt erledigt und vom TÜV so abgenommen. Habe dazu auch die Gutachten.Leider war mir damals nicht klar dass die Sache damit für mich noch nicht erledigt ist, und so habe ich die Änderungen nicht bei der Zulassungstelle eintragen lassen und auch nicht meiner Versicherung gemeldet. Nun, da ich das Motorrad verkaufen will ist mir aufgefallen dass im Fahrzeugschein immernoch die 25kw stehen.

Habe dann in den Versicherungsunterlagen nachgeschaut und festgestellt das dort ebenfalls noch die 25kw stehen..

Mir ist klar dass ich einen großen Fehler gemacht habe und vermutlich sogar Straftaten begangen habe, aber wie sollte ich nun vorgehen?Ich möchte das so schnell wie möglich in Ordnung bringen.

Ich dachte mir ich gehe als nächstes zur Zulassungstelle und lasse eintragen dass die Maschine offen ist. Das TÜV-Gutachten von 2014 habe ich ja noch..

Aber was sollte ich meiner Versicherung sagen? Vermutlich sollte ich nicht verschweigen dass die Entfernung der Drossel bereits 2014 stattgefunden hat und nicht erst jetzt, auch wenn ich damit vermutlich größere Probleme und Nachzahlungen zu befürchten habe..Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen mit sowas..Bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar =) Vielen Dank schon mal!

Motorrad, Recht, drossel, Versicherung, Zulassung
Typenschein abgelaufen wegen der neuen Euronorm. Brauche ich jetzt ein Euro 5 gerechtes Motorrad?

Folgende Situation: Habe Herbst 2020 ein Motorrad gekauft, welches noch Euro 4 gerecht in die Datenbank zur Anmeldung eingetragen war. So schlau wie ich aber bin, habe ich nicht daran gedacht, dass die Euronorm ab dem Jahr darauf nicht mehr zählt, und somit auch der Typenschein

Die Böse Überraschung war, als ich vor ein paar Tagen versucht habe, das Teil erstzuzulassen und die Zuständigrn mir dort gesagt haben: sie können es nicht anmelden und ich solle den Händler kontaktieren.

Dieser gab mir darüber bescheid, dass ich - da ich ja nun das Bike schon gekauft habe - selbst zur Landesregierung soll und dort erklären soll, dass ich eben die Anmeldung vergessen habe und ich eine Einzelgenehmigung und sie mich in die Datenbank wieder eintragen.

Meine Frage lautet nun: Muss ich das Motorrad jetzt auf Euro 5 umrüsten oder ist es schon möglich, von der Landesregierung eine solche Einzelabnahme zu erhalten, bei der ich das Bike auf seinem EU-Standard lasse?

(Es ist noch alles original und deswegen wahrscheinlich in seiner Norm)

+ Ich schreibe hier nur, um mich zu versichern, ob so etwas gemacht wird bzw. ob es für solche Fälle einen Paragraphen im Gesetz gibt. Weil als ich heute bei der Landesregierung angerufen habe, um mir einen Termin zu vereinbaren, erzählten man mir, dass sich das Thema schwer über eine Ferndiagnose behandeln lässt, was ja eigentlich keinen Sinn macht. Entweder man weiß es oder nicht...

Mein Händler, auf der anderen Seite, denkt schon dass ich einfach durch eine Überprüfung der Daten aus dem alten Schein eine Abnahme bekomme.

Motorrad, Zulassung

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