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Seitenblinker sind m.W. für motorisierte Zweiräder noch nicht zulässig. Hier soll aber der Vordere Blinker ersetzt werden, was ja theoretisch zulässig wäre.

Du brauchst also nur ein paar Gutachten zum Material, Lichttechnische Eigenschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen oder übertreffen und müsstest diese Blinker dann neu mit E-Kennung produzieren lassen.