wie lange darf ein Motorrad abgemeldet sein?

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Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:

Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen KFZ-Abmeldung unterschieden. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge nach der Kfz-Abmeldung außer Betrieb gesetzt.

Bisherige Kennzeichen können bei einer Wiederzulassung nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich reserviert wurde. Die Reservierung von Kennzeichen erfolgt personen- und fahrzeugbezogen für 12 Monate.

Die Löschungsfiktion, also die Löschung eines stillgelegten Fahrzeuges nach 18 Monaten, entfällt im Zuge dieser Neuregelung. Die Betriebserlaubnis bleibt mindestens 7 Jahre nach der Kfz-Abmeldung des Fahrzeuges bestehen. Um wieder zugelassen zu werden, muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und eine gültige Abgasuntersuchung (ASU) aufweisen.

Hab hier: http://www.kfz-zulassungsstellen.net/kfz-abmeldung kopiert