Auf dem Weg zum TÜV hatte mein Motorrad eine Panne. Ich habe es auf dem Gehweg abgestellt (absichtlich so das NIEMAND behindert wird) und schnellstmöglich wieder in die Werkstatt bringen lassen. Das Ordnungsamt in Landau meint dies sei kein Grund das Verfahren einzustellen.
Ich meine, das ein Pannenfahrzeug mit mehr als 300 Kg wegzuschieben nicht ohne weiteres möglich ist.
Gibt es einen Präzedenzfall hierzu oder eine Regelung?
1000 Dank im Voraus
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