Ist das Überholen oder nur Vorbeifahren ?
Hallo. Vorhin auf einer breit ausgebauten Landstraße mit einem Fahrstreifen (abgetrennt mit durchgezogener Linie) und Überholverbotszeichen für jede Richtung.
Stau, aber die Autofahrer machen Platz nach rechts. Ich fahre also langsam links vorbei (habe aber die Linie nicht überquert) bis zu einer Kreuzung, wo ich dann auf der Linksabbiegerspur wegen einer Ampel anhielt. Da stand dann ein grün-weißes Mopped von der Rennleitung hinter mir und befahl mir, rechts ranzufahren. Anzeige wegen Überholen im Überholverbot; 70 Ocken und 1 Punkt.
Meines Erachtens nach habe ich nicht überholt (denn ich denke und dachte zum Überholen gehört aus- und wiedereinscheren auf die ursprüngliche Spur. Ich hielt meine Fahrweise für Vorbeifahren. Es wurde auch niemand behindert o.ä. - was ist Eure Meinung ? Gruss k100rt
3 Antworten

Nebenbei: Der "Senatscowboy" hat dann auch überholt. Nur zur Verfolgung einer Straftat und bei Bedrohung von "Leib und Leben" darf er Sonderrechte nutzen. Und diese muss er über Funk anmelden. Dies ist aber keine Straftat, sondern ein Bußgeldverfahren. Er hat erst zu überholen, wenn die STVO er gestattet.
Gruß Bonny

nein, er stand in einer grundstücksausfahrt und ist mir dann, genauso wie ich gefahren bin, nachgefahren.

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich unsere Polizei ständig ihr Recht selbst zurechtzimmert, und sich um Paragraphen einen Dreck schert, sobald sie selbst betroffen sind. Bei uns gibt es unglaublich viele Tempo 30 Zonen, vorzugsweise an vielbefahrenen Durchgangsstraßen. Natürlich wird dort fleißig Wegezoll kassiert. Unsere Bullen rasen durch diese Strecken mit 60. Ich habe mir schon mehrfach den Spaß erlaubt, den Burschen auf Distanz zu folgen. Nicht in einem einzigen Fall waren sie in dienstlicher Mission unterwegs, sondern auf der Rückfahrt ins Präsidium oder, mehrfach, auf dem Weg zu ihrem beliebten Thai - Imbiß. Fazit: die Polizei gehört leider in unserem Land schon lange nicht mehr zu den "Guten", sondern ist selbst zum Problem geworden, weil sie ohne die geringste Legitimation Sonderrechte für sich beansprucht. Ein besonders kraßes Beispiel ist der Fall in Pforzheim. Leider kein Einzelfall, sondern nur die Spitze eines dreckigen Eisbergs. Begünstigung und Strafvereitelung unter Polizisten ist der Normalfall. Ich saß am Beifahrersitz bei einer Privatfahrt mit einem Polizisten. Er fuhr auf einer Ausfallstraße (Tempo 60) mit knapp 100kmh. Plötzlich, Radarkontrolle. Mehrere Autos, darunter auch wir, werden auf einen Parkplatz gewunken. Nach meinem Gefühl waren wir mit Abstand die Schnellsten. Alle vor uns erhielten Anzeigen. Mein Fahrer verhielt sich die ganze Wartezeit über merkwürdig ruhig und entspannt. Als wir an der Reihe waren, kurbelt mein Rennfahrer das Fenster herunter und reicht seinen Dienstführerschein hinaus. Der Polizist wollte gerade zu einer Strafpredigt ansetzen, sah den Polizeiführerschein, sein Gesicht entspannt sich und er sagt: Guten Tag Kollege, fahren sie in Zukunft etwas vorsichtiger, gute Fahrt. Das wars!!!!!!!!!!!!!!!

Da hast Du leider Pech gehabt,zur falschen Zeit am falschem Ort und einen frustierten Rennbegleiter der Dienst schieben mußte.Für so etwas habe ich auch schon bluten müßen.

Für meine Begriffe hat das Männlein in Grün leider Recht. Die Linie können wir hiebei erst mal ausser Acht lassen. Grundsätzlich dürfen einspurige Fahrzeuge bei dem betreffenden Verkehrszeichen keine mehrspurigen überholen, unabhängig davon, ob Du die Linie überfahren hast. Die Frage ist, ob es ein Überholen oder ein bloßes Vorbeifahren war. Vorbeifahren wäre es, wenn die Fahrzeuge nicht in Betrieb gewesen wären, sondern zum Parken abgestellt waren. Im Stau stehen ist aber kein Parken. Von daher ... Schei... gelaufen.
Vielleicht stand er ja schon vorher da :-) oder kam aus der anderen Richtung.