Beleuchtung am Helm erlaubt?

8 Antworten

Ist schwierig. Habe mich auch mal versucht zu informieren - aber eindeutige Aussagen gibt es dazu nicht. Hat hier in Deutschland eben keine Zulassung (gibt ja Helme mit Beleuchtung) und am Ende kommt es auf den guten Willen der Rennleitung an. Wenn du Pech hast, musst du dann laufen.

Ich habe davon Abstand genommen und meinen Helm mit Reflektorband verziert. Ich hatte damals leider kein Glück als Frau helle Motorradkleudung zu finden die mir passt und zB. nicht die Kehle einschnürt o.ä.. Da blieb mir außer einem freundlichen schwarz keine Wahl.

Von daher schau ich dann schon zumindest ein wenig was mit Reflektoren machen zu können.

Bild zum Beitrag

 - (Helm, LED, beleuchtung)

Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass ein rotes Licht hinten am Helm nicht verboten ist, denn bei Fahrradfahrern ist das auch erlaubt. Andere Farben, außer rot hinten angebracht, dürften verboten sein.

19ht47  26.01.2018, 14:04

hallo Mausekatz,

Es ist nach der StVO genau so wenig erlaubt, wie bei Kfz. Es wird bei Radfahrern NUR geduldet. Unsere Richter sehen in solchen Kleinigkeiten keinen Grund, das zu veruteilen.

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19ht47  26.01.2018, 14:15
@19ht47

Genau so ist es mit den nicht StVO-tauglichen Fahrräder, welche zu 90 % im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden (mehr schreibe ich jetzt lieber nicht).

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mausekatz  27.01.2018, 21:08
@19ht47

Eigentlich ist ein rotes Licht am Helm/Rucksack/Rücken des Fahrers bei Fahrrädern erlaubt, weil es oft keine Möglichkeit gibt, das Licht zu befestigen. Heutzutage fährt ja keiner mehr mit Gepäckträger oder Schutzblechen rum. Aber lassen wir das.

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Also ich habe mir vor Kurzem eine Shark Skwall 2 gekauft, offiziell im Laden und dieser hat eine normale Zulassung und es steht nirgends im und am Helm, dass diese LEDs nkuxjr genutzt werden dürfen. Auch im Laden sagte es keiner.

Das einzige was drin steht, dass für Frankreich Reflektoren angeklebt werden müssen.

Shark Skwall 2:

Dieser Helm wird mit schaltbarer LED-Beleuchtung verkauft (On / Intervall / Off). Die LED-Beleuchtung ist in Deutschland nicht Gegenstand der StVO. Die Nutzung ist nicht durch die StVZO reglementiert. Bitte beachten Sie, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht schädigen, gefährden oder belästigen dürfen.

Soweit ich weis, ist es grundsätzlich nicht verboten. Allerdings! Darf an dem Helm (wie gesagt, nach meinem Wissen) nichts (!) verändert bzw. angebracht werden, da sonst die BE erlischt. Heißt, man ist nicht versichert im Falle des Falles. Das wäre es mir nicht wert.