Hallo zusammen, ich würde gerne wissen welche Strafe einem droht, wenn man ohne Db-Killer fährt, und von der Polizei erwischt wird?

3 Antworten

Ok erstmal danke für nix.

Um das mal klarzustellen mich nervt das genau so wie viele andere. Ich habe nicht vor ohne db-killer zu fahren, nur scheinbar sind die strafen nicht sehr hoch sonst würden es ja nicht soviele machen. Deswegen würde ich gerne wissen was denn die strafe dafür ist.

Erst lesen, dann pampig werden! So geht das hier nicht!

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@TheHoonigan

Anscheinend sind die Antworten nicht nach seinem Geschmack, aber damit muss man leben, wenn man die Frage so unverblümt gestaltet...... ;-)

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@TheHoonigan

Hm... Gegen seine eher neutral gestellte Frage könnte die ein oder andere Antwort für "pampig" halten, wer böses denkt ;-)

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Könnte man theoretisch auch ergooglen, aber berieseln lassen ist halt schöner, gell?

Fahren ohne DB-Killer führt zum Erlöschen der Fahrerlaubnis, was bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit mit 90€ Strafe und einem Punkt geahndet wird. Wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtig wird, käme noch die Beeinflussung der Umwelt in Frage, was mit 90€ Strafe geahndet wird.

Außerdem wird man hinterher von vernünftigen Bikern geteert, gefedert und dann mit 4 Motorrädern gevierteilt, weil das zu Streckensperrungen führt und so harmlose und unschuldige Motorradfahrer wegen solchen Idioten, die ohne Killer fahren, bestraft werden!


Davon abgesehen kann die Weiterfahrt ohne DB-Killer untersagt werden weil die Betriebserlaubnis (nicht Fahrerlaubnis ;-) ) erloschen ist.

Fahrzeugzulassungsverordnung:


§5 (1):Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv\_2011/\_\_5.html

Zückt man dann den DB-Killer um das Abschleppen (und die damit verbundenen Kosten und den Fußmarsch) zu verhindern, ist das Vorsatz. Bei Vorsatz verdoppelt sich die Strafe.


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@Mankalita2

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:§3 (4a):Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/par_03.php

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@Mankalita2

Natürlich, Betriebserlaubnis, nicht Fahrerlaubnis. Hast vollkommen Recht, Flüchtigkeitsfehler :)

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@TheHoonigan

War mir schon klar :-)
Irgendwie hast ja auch recht, ihm wird dann die Weiterfahrerlaubnis entzogen, sie "erlischt" also ;-)

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ein hund kann nicht googleln und es wäre doch viel einfacher wenn es jemand weis das er hier eine antwort gibt .  ich hab grad bei google geguckt und hab verschiedenes gefunden .  ich weis die antwort nicht aber ich glaube fritzdacat ist wohl am nächsten an der wahrheit dran .