Ist "unnötiges hin und her fahren" ausserorts erlaubt?

2 Antworten

1. unnützes hin- und herfahren beschränkt sich nicht nur auf innerorts, was auch mit der entsprechenden Lärmbelästigung zu tun hat. Siehe Link: https://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/straf-bussgeld-sachen/unnuetzes-hin-und-herfahren/

2. das was du als "abgelegen" bezeichnest, war in der Nähe  eines klar erkennbaren Wohnhauses offenbar doch nicht abgelegen ist, das 200m immer noch recht nah ist, gerade was Schallwellen also Lärm angeht.

3. Fahren auf dem Hinterrad sieht man nicht gerne auf öffentlichen Straßen, da unterstellt wird,  dass man das Fahrzeug in bestimmten Situationen nicht mehr unter Kontrolle hat bzw. nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.

Fazit: du bist zum Spaß immer wieder die gleiche kurze Strecke gefahren, ergo unnützes hin und herfahren ;-) Dazu durch die Nähe zu einem Wohnhaus auch noch unnötige Lärmbelästigung und obendrein gezeigt, dass du im öffentlichen Straßenverkehr  durch die Fahrweise das Bike möglichweise nicht unter Kontrolle hast. ;-)

Sehr gut geantwortet.

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Warst Du das wirklich? Konnten die Leute auf 200m das Kennzeichen erkennen? Und sind sie sich wirklich sicher, dass es immer das selbe Motorrad war. Oder handelte es sich nur um immer ein schwarzes Motorrad mit einer Person im schwarzen Kombi mit schwarzem Helm?