Größere Bremsscheibe eintragungspflichtig?

2 Antworten

Wenn die Bremsscheibe eine gültige ABE für die Maschine (Modell, Baujahr) hat, muss nichts eingetragen werden.

Alles klar, vielen Dank. Hast du eventuell irgendwo einen Link oder so wo man das nachlesen kann?

Gruß

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Der Einbau einer größeren Bremsscheibe ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig die gesamte Gabel getauscht wird. Grund ist der unveränderbare Sitz des Bremssattels.

bevor dann im Falle eines Unfalls die Versicherung nichts zahlt.

Das schlage dir aus dem Kopf. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, und diese hat die Ansprüche des durch dich Geschädigten ohne Wenn und Aber zu befriedigen.

Eine Haftpflichtversicherung ist eine  Pflichtversicherung, und diese hat die Ansprüche des durch dich Geschädigten ohne Wenn und Aber zu befriedigen.

Die Versicherung wird doch bestimmt versuchen Regress zu nehmen und das Geld dann wieder beim Kunden einzuklagen, oder liege ich da falsch?

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@fxhbr

Schadenregulierung und möglicher Regress sind zwei Paar Schuhe.

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@deraltealte

Ja das stimmt :)

Aber das ist wohl die Angst bei den Meisten, dass am Ende die Kosten auf sie zu kommt.

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