

gibt das unter Umständen Probleme mit der Gewährleistung?
Nein!
gibt das unter Umständen Probleme mit der Gewährleistung?
Nein!
Du darfst mit dem alten Roller und dem alten Kennzeichen zur Versicherung fahren, um für den neuen Roller ein aktuelles Versicherungskennzeichen zu erwerben, aber du darfst nicht das alte Versicherungskennzeichen an den neuen Roller schrauben und dann losfahren.
Das Kennzeichen ist Fahrzeuggebunden!
Wenn du den alten Roller verkaufst, geht die Versicherung automatisch auf den Erwerber über.
https://dejure.org/gesetze/VVG/95.html
Darf ich trotzdem nur Maschinen bis 98PS offen Drosseln....
Diese Regelung hat es nie gegeben. Maximale Leistung = 70 kW. Das entsprechen 95 PS.
Welches Bekleidungsstück könnte durchsichtig sein?
https://www.polo-motorrad.com/de-de/funktionsunterwaesche/
Ich weiß ja nicht, was du unter "Funktionsunterwäsche" verstehst und in welchem Geschäft du einkaufst...
Das ist Geschwindigkeitsabhängig:
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5001300
Von der (Mofa-) Prüfbescheinigung bis hin zur Fahrerlaubnisklasse A1.
Dort gibt es Ersatz:
https://www.suzukiersatzteile.com/d2p/d2p?ALIAS=25300&BRAND=Online&NAVGROUP=Online_Motorrad&MACHINE=3187&CLIENT=SUZUKIMAYER&LANGUAGE=DE
....erweitern lassen kann ohne weitere Prüfung, sodass ich 125er mit maximal 15ps fahren darf, stimmt das?
Nein, das ist ein Märchen.
Vorrang hat deine Teilkaskoversicherung.
Diese würde nach Regulierung des Schadens unter Umständen Regress beim Hersteller des Zweirades nehmen, wenn ihn ein (teilweises) Verschulden an dem Brand trifft.
Kann man eine 125cc 2-Takt legal auf die Straße bekommen?
Ja.
Ein Beispiel: https://de.wikipedia.org/wiki/Yamaha_DT_125
Hier steht genug zur Knubbel:
https://www.motorradonline.de/naked-bike/top-test-suzuki-sv-650-das-erfolgsrezept/
Ich fahre die SV 1000 S K4. Kilometerstand ca. 108.000.
Ich will mir diesen Monat eine neue Honda CBR 650 r kaufen.
Hast du es bislang nicht gewagt, den Verkaufsraum eines Honda-Motorradhändlers zu betreten?
Du kannst dich ja mal mit dem Gesetzgeber darüber abstimmen...
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Für dein Moped wird keine Leistungsdrosselung angeboten.
....und in einem Jahr wieder mit dem begleiteten Fahren anfangen werde.
Also geht es dir gar nicht um das Mopedfahren, sondern nur um eine Art von Fortbewegung. Somit steht fest, dass du nicht mit dem Mopedbazillus infiziert bist.
Vergiss es lieber, sonst fragst du noch nach dem Durchschnittsverbrauch...
Wenn ich mit 40 im vierten Gang auf eine Kreuzung zufahre weiß ich nicht, wie ich richtig runterschalte. Immer wenn ich runterschalte bremst die Maschine ab....
Nutze beim Herunterschalten die Trennung des Kraftschlusses, indem du den Kupplungshebel betätigst.
Ist die Komplettanlage ohne kat für Euro 4 zugelassen?
NEIN !
Ist das verständlich?
DER Katalysator muss verbaut werden:
https://mivv.com/de/exhaust/acc-076-a1-yamaha-mt-125-2020/
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Das sollte ein ausreichender Hinweis zu deinem illegalen Tuning sein!
Würde man die VT 1100 C2 mit verschlossenen Augen fahren, könnte man tatsächlich denken, es ist eine Harley.
http://www.winni-scheibe.com/ta_fahrberichte/honda/chopper/fb_vt1100c2_1999.htm
Was willst du noch?
Abgaskrümmer sind nicht einfach austauschbar, erst recht nicht, wenn der Krümmer eines Zweitakters an den Motor mit Viertaktprinzip angebaut wird. Gleiches gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Alternativ: Zweimonatiger Aufenthalt in Guantanamo!