Fahren mit Drossel & Straßenverkehrsamt

3 Antworten

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hallo Raesfeld,

wenn das Motorrad gedrosselt und vom TÜV, Dekra oder anderem Prüfer abgenommen wurde, hast Du ja darüber eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung darfst Du dann fahren. Voraussetzung ist natürlich, dass das Möp zugelassen ist oder Du ein rotes Kennzeichen angebracht hast. Die Bescheinigung musst Du natürlich mitführen, bis es zugelassen ist.

Vollkommen richtig. Kleine Ergänzung: Fahren ohne Führerschein ist es, wenn du die Karte zu Hause liegen lassen hast. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es, wenn du ein Fahrzeug führst, ohne die entsprechende Führerscheinklasse (= Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse) zu besitzen.

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Du darfst sogar ohne diese Bestätigung fahren, aber nur von deiner Werkstatt auf direktem wege zum TÜV....

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Wenn ich nicht irre darf man sogar ohne Zulassung und ohne rotes Kennzeichen fahren. Allerdings nur den DIREKTEN Weg zum Strassenverkehrsamt. Und natürlich mit allen dazugehörigen Papieren in der Tasche.

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hallo Raesfeld,

vielen Dank für den Stern.

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Hmm, wenn du z.B. einen Auspuff mit ABE anbaust hast du ja auch die Wahl, die Sache in den Papieren eintragen zu lassen oder immer mit der ABE in der Gegend rumzufahren. Würde sagen, in dem Moment, in dem du das Papier vom TÜV in der Hand hast, also beweisen kannst, dass die Maschine nur 34 PS hat bist du auf der sicheren Seite.

Hätte gleich die Antwort von 19ht47 lesen sollen, dann hätte ich mir Zeit gespart :-)

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Wir sind zwar hier in Deutschland,wo alles einen Stempel und 120 Unterschriften haben muß,aber die sind ja auch auf dem Wisch vom Tüv.Du fährst keine 86 Ps mehr,sondern laut Wisch,mit Stempel und Unterschrift nur noch 34Ps...was willst Du mehr?Fahre mit dem Hobel zum Straßenverkehrsamt und gut ist.