Werden Motorräder beim Parken genauso behandelt wie Autos?

3 Antworten

Berlin ist die Motorradsfreundlichste Stadt Deutschlands. Hier parken (sollen sogar, - Berliner Modell,-- innerstädtische Parkprobleme) Zweiräder grundsätzlich, wenn niemand behindert wird, auf dem Gehweg stehen. Ich stehe an Parkverbots- und manchmal sogar an Halteverbotszonen mit dem Bike auf dem Gehweg. Noch nie eine Verwarnung bekommen. Gehört habe ich, dass es schon mal bei einem übergenauen „Du-parkst-falsch-suchendem-Ornungsamtsmitglied-der-ehemaligen-Harz4-Truppe“ einen Zettel zur Belustigung gegeben hat. Kostet dann 15.-Euro im absoluten Halteverbot. Ist aber sehr selten. Parkscheibe oder Parkzettel gibt es nicht auf dem Motorrad. ---- Anders in Potsdam, dieses Provinzdorf bei Berlin, die immer Hetzjagd auf „Wessis“ machen: Da ist parken nur auf der Fahrbahn erlaubt. Park- und Halteverbot kostet extra. Kann richtig teuer werden. Eine Parkscheibe oder ein Parkticket muss am Motorrad befestigt sein. Allerdings, wenn Du ein P oder PM auf dem Kennzeichen hast, hast Du Vorteile. Dann bist Du eben kein Wessi. Gruß Bonny

Grundsätzlich werden Motorräder und PKW gleich behandelt. In der Praxis habe ich persönlich jedoch schon häufig festgestellt, dass ich mit dem Motorrad "anders" parken darf. Bislang habe ich z. B. noch keine Strafzettel kassiert, nur weil ich auf dem Gehweg oder am Rande von Fußgängerzonen neben den Fahrradparkern geparkt habe. Das wird aber sicherlich von Stadt zu Stadt anders gehandhabt.

Prinzipiell sind Motorräder nicht von den Regeln ausgenommen, die sonst für den ruhenden Verkehr angewandt werden.

Man hat natürlich gewisse Vorteile: eine "Gefährdung" läßt sich mit einem Motorrad schlecht argumentieren, da es in den meisten Fällen non-destruktiv von Hand wegbewegt werden kann - und selbst destruktiv geht ja ziemlich einfach ;-) Oder man kann an Orten parken, wo andere schon nicht mehr stehen können (z.B. spitz zulaufende Parkbuchten).

Schwierig wird es immer dann, wenn man z.B. Parktickets oder Parkscheiben zeigen muß - ich habe da bei mir bisher immer einfach das entsprechende Papierle zwischen Scheibe und Verkleidung geklemmt, aber das kann ja auch jeder mitnehmen (oder der Wind greift's, oder...) - da wird's also im Zweifelsfall eher eng. Parkscheibe hab ich manchmal dabei, manchmal nicht (passt in die Brusttasche der einen Jacke).

Hab auch schon ein entsprechendes Schriftstück bekommen, wg. Parken ohne Parkscheibe - obwohl die Parkscheibe sogar noch dran war als ich wiederkam!!! Argumentation vom Amt war, daß ja "jeder" die Parkscheibe hätte weiterdrehen können, also ließe sich die Parkzeit nicht genau bestimmen. Ging ja nur um Kleingeld (IIRC 10 Euro), ich hab's dann bezahlt - auch wenn's mich geärgert hat. War übrigens in Osnabrück.