Verkleidung tauschen mit Modell aus anderem Baujahr?


01.08.2021, 18:42

Damit der Umbau insgesamt funktioniert würde ich natürlich auch Tank und Scheinwerfer mit denen des neueren Typs tauschen.

2 Antworten

Auch eine Verkleidung muss über eine Homologation verfügen. Diese gilt jedoch nur für ein bestimmtes Modell inkl. Baujahr. Verbaust du eine andere Verkleidung (mit Materialgutachten), kannst du es mit viel Glück über eine Einzelabnahme legal bekommen.

Chinaverkleidungen sind mangels Materialgutachten verboten. Originalteile brauchen keine eNummer, da sie zusammen mit der Maschine homologiert wurden.

Dass Chinaverkleidungen verboten sein sollen, ist mir neu, kenne einige Kollegen mit Fireblades, die aus farblichen Gründen gewechselt haben und immer wunderbar über den TÜV gekommen sind.

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@fritzdacat

Innerhalb eines Modells mit identischer Verkleidung (außer Farbe) ist das möglich.

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Vergleiche die Seitenasichten der Modelle 44 und 57.

https://de.wikipedia.org/wiki/Honda_CBR_500_R#PC_44_%E2%80%93_Baujahr_2013_bis_2015 (auf Fotos klicken).

Schon erkennst du, dass du zumindest (!) auch noch den Tank wechseln müsstest. Soll ich weitere Unterschiede nennen?

Ja, ich muss den Tank und die gesamte Front inkl. Scheinwerfer sowieso wechseln. Das ist möglich, da die Modelle den gleichen Hauptrahmen (und Motor) haben. Das Motorrad besteht aktuell im Grunde nur noch aus Motor, Rahmen, Schwinge, Gabel und Reifen - und diese Teile sind bei beiden Modellen nahezu identisch (teilweise gleiche Nummern, teilweise andere Nummern obwohl fast baugleich).

Also macht es eigentlich keinen Unterschied, ob ich eine PC44-Verkleidung oder eine PC57-Verkleidung anbringe. Darf ich das? Und falls nicht, würde es wohl jemandem beim TÜV auffallen?

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@kincol

Ergänzung: Nur der Hauptrahmen ist baugleich, der Heckrahmen nicht. Diesen muss ich aber sowieso austauschen, daher könnte ich diesen ebenfalls gegen einen von der PC57 tauschen.

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@kincol
Darf ich das?

Ich weiß es nicht. Honda Deutschland sollte es beantworten können.

(Bauchgefühl: Wenn die Prüforganisation nichts dagegen hat, ist es legal. Das sollte aber jetzt besprochen werden!)

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