2 Antworten

katastrofuli und der altealte haben vollkommen recht.

Gewisse Abstände sind halt erforderlich, um die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Wenn jemand mit über 200 von hinten auf der Autobahn angebolzt kommt, kann er aus 300m Entfernung nicht eindeutig erkennen, ob du gerade den Blinker links, rechts oder Warnblinker anhast. So kann man auch gefährliche Situationen provozieren.

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Die rechtliche Vorgabe lautet:

Ist das Motorrad nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Abstand der hinteren Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstand der vorderen Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn vorn und hinten 350 bis 1200 mm.“

Das ist bei dem Rücklicht nicht gegeben. Da du hinten auch nicht mehrere Blinker haben darfst, wird das also nichts.

deraltealte  02.05.2020, 09:34

Hinweis des Händlers in der Produktbeschreibung:

Eine kleine Anmerkung unserseits dazu gibt es aber noch: Beachte das Blinker laut EG-Richtlinie einen Mindestabstand von 240 mm haben müssen. Das ist bei dieser Version nicht der Fall und kann deshalb zu Problemen führen.

...und dann schreiben die auch noch "Klarglaß"...

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