Suzuki Bandit 1200 drosseln lassen?

5 Antworten

Hallo,

das wissen wir alle noch nicht so genau, ob das, nach der Änderung (Eu-Recht) noch ok ist mit der Bandit. Es ist auch noch nicht entschieden, ob es dann "Besitzstandswahung" gibt oder nicht, also alle die ein Motorrad welches über 96 PS hat, dieses dann weiter fahren dürfen oder ob sie die A-Karte gezogen haben und das nicht mehr fahren dürfen.

Die Entscheidung fällt noch im September, umgesetzt wird das Gesetz dann einige Wochen später. Auch dürftest du (ist aber nicht neu) mit ihr dann ausschließlich nur in D fahren, aber lies selbst: http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neuregelung-a2-fuehrerschein/755508

Wie die Bandit gedrosselt wird weiß ich nicht, aber... nun ja, die Bandt gehört ja nu nicht gerade zu den "Leichtgewichten" mit ihren 235 (Naked) bzw. 238 kg (mit Verkleidung)... die hängt gedrosselt schon ganz schön "in den Seilen"....

das wissen wir alle noch nicht so genau, ob das, nach der Änderung (Eu-Recht) noch ok ist mit der Bandit.

Doch, das wissen wir 100%ig.  Es ist Vertragswidrig und wird es auch bleiben. 

Die Frage ist nur ob die sich trauen eine Übergangsregelung rein zu mogeln.

Es kam auch schon so ein ganz  Cleverer auf die Idee, der Bund setzt die Richtlinie um, und die Länderregierung weisen die Polizei in den Bundesländern dann einfach an das nicht zu verfolgen. Mal sehen wie die EU  die Länderpolizeien  zum Handeln zwingen will. ;o) 

Ist eine etwas fragwürdige Rechtsauffassung, wir erlassen ein Gesetz und ignorieren es dann ......, aber Ok, kann man auch pragmatisch nennen ;o)

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@Effigies

die Polizei MUSS Bundes- und Länderrecht vertreten !

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@19ht47

Und wer zwingt sie wenn sie die Anweisung der Landesregierung haben es nicht zu tun ?

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@Effigies

die sogenannte Strafverfolgungspflicht ! ! !

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1. Die Drossel muss für exakt dein Modell zugelassen sein. Ob es eine solche Leistungsdrossel gibt, kannst du leicht selbst in Erfahrung bringen.

2. Die mir bekannte Leistungsdrosselung einer bestimmten 1200er Baureihe besteht aus einem Gaswegbegrenzer. Die 1200er sollte damit noch rel. vernünftig zu fahren sein.

Ansonsten siehe Antwort von @Mankalita2

Ja, kannst du nach geltendem Recht per Gaswegbegrenzung noch bei uns in Deutschland machen lassen. Dafür gibt es Originalkits samt Eintragung schon ab 109,00 €. Was bezüglich der Besitzstandswahrung nach der Bundesrat-Entscheidung am 23.09.2016 geschieht, bleibt mal abzuwarten --> siehe Antwort von "Mankalita2".

Der große Nachteil ist allerdings, dass du dich mit der Bandit nur in 'D' bewegen darfst. Das will gut überlegt sein, Dude. Gruss JJ


Die EU Richtlinie muß von  alle Mitgliedstaaten seit 19,Jan.2013 verbindlich in nationales Recht umgesetzt sein. Deswegen wäre ein Bestandschutz nach dem Stichtag vertragswidrig.

Es gibt zwar genug Poilitiker die gerne einen Bestandschutz drinnen haben würden, um der völlig berechtigten Wut ihrer potentiellen Wählerschaft zu entgehen die ohne Bestandschutz die A-Karte hätten. aber es ist fraglich ob sie das durchbekommen. 

Jetzt müssen wir abwarten ob sie die Richtlinie korrekt umsetzen, oder ob sie zocken. Wenn sie sie korrekt umsetzen ist Frieden im Land, aber eben auf Kosten derer die jetzt schon ein nicht regelkonformes A2 Bike haben.

Wenn sie zocken besteht die Gefahr, daß das Verfahren weiter geführt wird und Deutschland zu ganz üblen Strafen verurteilt werden kann. Das wäre zwar für uns richtig Schei§e. aber gut für die Politiker, weil die Entscheidung sich sicher so weit verschieben würde, daß das Volk erst  nach der nächsten Bundestagswahl merk was passiert ist.

Der Idealfall wäre, die EU sagt bis wir das Verfahren durch haben betrifft die Übergangsregelung eh niemand mehr (weil alle die 2 Jahre für die Aufstiegsprüfung hinter sich haben) , und gibt sich mit der Regelung ab Bundestagsbeschluss zufrieden.  Dann wären alle noch mal mit nem blauen Auge davon gekommen. 

Hier der die Diskussion betreffende Text: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/253-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Entscheidender Punkt befindet sich auf Seite 13.

Es lohnt sich nicht, deine "Antwort" auch nur mit einer Silbe zu kommentieren!

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@deralte

Aus dem Schreiben vom Link:

[...]  § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Klasse A2 wird wie folgt gefasst: „Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.“ [...]


Also in das was seit 2006 bekannt ist, seit 2011 in nationales Recht hätte umgewandelt werden sollen und 2013 in Kraft hätte treten sollen wird nun 2016 korrigiert?

Deutschland ist schnell... :D



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@gaskutscher

Es war ja schon in der Fassung von 2011 korrekt drinnen, aber der Bundesrat hat den Originalwortlaut damals abgelehnt weil so ein paar Regionalpolitik-Kasper mal sehen wollten ob der Schwanz mit dem Hund wedeln kann. 

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@Effigies

(.....) Ich habe mal, wie schon oben erwähnt, den Text aus Seite 13 kopiert:


c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a § 6 Absatz 1 zu Klasse A2 Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des ... [ Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 dieser Änderungsverordnung ] erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leis- tung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.“

(.....)



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@deralte

1. das ist nur ein Entwurt. der muß erst mal noch durch die Abstimmung.

2. ist das genau der von mir beschiebene Fall. Geht das so durch muß man abwarten wie die EU darauf reagiert, denn vertragswidrig ist es auf jeden Fall wieder.

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Nur eine kurze Frage: Möchtest du nur in Deutschland bleiben oder sind auch Fahrten ins Ausland geplant?

Davon hängt ab ob man dir zum Kauf anraten kann oder ob du dich lieber anders orientieren solltest.