Motorraddrossel (48ps) eingetragen und vom Tüv abgenommen wirkt nicht, trotzdem beim Tüv zulässig?

4 Antworten

Yamaha R6 zum Beispiel läuft auf 48PS gedrosselt auch bis knapp 200.

Dauert zwar, und hat eher mit rollen zu tun :) , aber ging..

Wenn alles abgenommen wurde mach dir mal keine Sorgen.

Jeder der Ahnung hat, setzt sich ein mal drauf und gibt „Gas“ und weiß sofort bescheid. So eine Drossel ist echt schlimm und unverkennbar .. Zu mehr hat der Prüfer auch keine Lust :)

Eigentlich merkst du den Gaswegbegrenzer. Du kannst sie nicht voll drehen und hört immer relativ schnell so ein klick Geräusch. Das ist Punkt wo der Gaszug auf den Begrenzer stößt.

Kannst du den voll aufdrehen? oder kannst du es nur zu einer halben Umdrehung drehen? (den Gasgriff). Wenn du nur so eine halbe Umdrehung drehen kannst, dann ist sie auch eingebaut und funktioniert. Bei mir damals habe ich den auch nicht gespürt.. dachte ich zumindest. Wo sie dann raus war... ging richtig die Post ab :D ^^

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bist als Halter/Fahrer verantwortlich, dass durch eine Drosselung die vorgeschriebenen Werte nicht überschritten werden.

"TÜV abgenommen" bedeutet lediglich, dass an jenem Tag, zu jener Stunde für den TÜV Prüfer augenscheinlich alles ok war. Sobald das Fahrzeug die Prüfhalle verlassen hat, hat das Prädikat "TÜV abgenommen" quasi keine Bedeutung mehr, da evtl. nachträglich vorgenommene Manipulationen oder Rückbauten dadurch nicht mehr  erfasst sind.

Hast du die neu beim Händler erworben oder gebraucht? Hat evtl. der Vorbesitzer etwas ausgebaut? Hast du die angeziegte Geschwindigkeit mal mit einem GPS navi überprüft?

Im Test brachte die Maschine 85 PS und 211 km/h Höchstgeschwindigkeit. Demnach dürfte nach der Näherungsformel P1 / v1³ = P2 / v2³ bei 48 PS die Höchstgeschwindigkeit bei 174.4km/h liegen. Je nach Voreilung kann hier der Tacho dann auch mal 185km/h und mehr anzeigen.

Wie schnell fährt sie denn? 170-180 kmh wären OK, 220 kmh zuviel.