Ab wann ist ein Motorrad o. Moped ein Unfallfahrzeug?

5 Antworten

Okay, dann werde ich das erwähnen. Oder auch diesen typischen Satz "Es ist ja kein Neufahrzeug", verwenden. Zudem gibt bestimmt keine 16 Jahre alten Mopeds, die noch nie einen "Ausrutscher" hatten. Deshalb dürfte das nicht so preismindernd sein...

Verbogener Lanker, verdrehte Gabel usw. Das sind keine Bagatellschäden. Außerdem ist bei einer verdrehten Gabel auch ein Rahmenschaden im Bereich des Möglichen. Ich würde sagen, daß dein Bike eindeutig ein Unfallfahrzeug ist. Das anzugeben ist keine Ermessenssache mehr sondern Verpflichtung. Alles andere wäre arglistige Täuschung bis zum Betrug.

Wenn Du ein Bike kaufst und stellst danach fest es hat zwar keinen Unfall,aber ist vielleicht umgefallen.Die Verkleidung ist vielleicht nicht kaputt aber der ist Lack zerkratzt.Und nun meine Frage:Was machst Du dann ? Der Verkäufer hat Dir auch nichts gesagt! Antwort las ich offen vielleicht weist Du sie dann auch selber.Ich glaube das hat etwas mit Ehrlichkeit zu tun.Meiner Meinung nach Schaden ist Schaden egal ob Unfall oder durch umfallen!!!Das Thema hatten wir in der letzten Zeit auch schon öfters gehabt.VG Frank

Ich würde mal sagen, es handelt sich um ein Unfallfahrzeug, sobald etwas anderes als Reifen, Fußrasten oder Ständer (Mopped) den Asphalt berührt hat.

Sagen würde ich es einem Käufer immer, selbst, wenn es sich nur um einen Umfaller gehandelt hat. Ist der folgenlos geblieben, ist er ja auch nicht wertmindernd. Gruß Wofgang

Ganz genau festgelegt ist das wahrscheinlich nicht, würde ich aber auch beim Verkauf erwähnen, oft gibt es ja doch kleine Spuren, die ein Käufer sehen könnte.