Kosten für unnötige Fehlersuche.

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bezüglich des Kostenvoranschlags guckst Du in §650 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/650.html Eine Überschreitung muss er Dir Anzeigen. Stellt sich aber auch die Frage, ob Du einen Zeugen für den mündlichen Kostenvoranschlag hast.

Wenn Du nur kurz in die FAQ gucken musstest, verstehe ich den Auftrag allerdings nicht. Hinterher ist jeder schlauer. Was sagt denn die Herstellervorgabe für die Fehlersuche. Frag ggf. bei einem anderen Händler danach.

Generell zahlst Du für die Fehlersuche. Bei Stress kannst Du Dich auch an eine Schiedstelle des dt. KfZ Gewerbes wenden und Rat suchen.

user1332  21.01.2010, 15:07

Genau dies ist der Grund, warum ich die voraussichtlichen Kosten auf der Auftragsbestätigung vermerken lasse.

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Endurist  21.01.2010, 15:41

Hi Marcus,

es geht um diesen Thread: www.transalp.de/cgi-bin/forum/config.pl?read=101964

Die "Himmelsmücke" liest dort auch mit und fährt selbst eine Transalp PD06. ;-)

Transalp rulez, der T.J.

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my666  21.01.2010, 20:08
@Endurist

Ok, vielen Dank. Ich denke mal aus der Nummer kommt die Mücke nicht raus. Soll er/sie als Lehrgeld verbuchen und gut ist ;-)

Evtl. klappts ja mit dem Runterhandeln.

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skymosquito 
Fragesteller
 22.01.2010, 10:14
@Endurist

Überall wird man gefunden ;.) schöne kleine Interwelt. Mich interessierte das Thema, weil ich auch in einer freien Werkstatt bin und dort diese modelltypischen Defekte oft nicht auf Anhieb gelöst werden können. In der Vertragswerkstatt haben die halt schon ein paar 100x bei diesem Baujahr die CDI samt Halterungen getauscht. (Das bringt mich auf ne Idee für ne Umfrage)

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Dolmant  21.01.2010, 15:47

Das ist z.B. ein Grund, warum ich "Werkstatt-Tests" ganz gut finde, wenn sie denn mal stattfinden würden ;-)

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