Wie verhält sich eine Werkstatt, wenn man die Rechnung für eine Reparatur nicht zahlen kann?

2 Antworten

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<grins> den Fall haben wir gerade gestern mit einem Anwalt diskutiert. Ist in der Dezember-Ausgabe des bma ein Rechtstipp-Artikel zu drin.

Kurz gefasst: Da wird nicht geklagt! Der Händler darf Deine Maschine gemäß seinem "Werkunternehmerpfandrecht" versteigern lassen, wenn Du nicht zahlst. Er muss Dir eine Frist setzen und dies schriftlich androhen. Vom Erlös zieht erst der Gerichtsvollzieher seine Kosten ab, dann der Händler (inkl. Aufwand + Zinsverlust) und den Rest kriegst Du dann.

Aus die Maus - also besser Rechnungen bezahlen!!!

Ich war ebenfalls schon mal in der misslichen Lage das meine Reifen völlig am Ende und mein Konto leer war, ich habe meinen Händler gefragt ob es möglich wäre die Reifen gleich zu bekommen und erst am Monatsersten zu bezahlen. Der hat sofort zugestimmt und die Reifen montiert, gab überhaupt kein Problem da ich schon seit vielen Jahren Stammkunde bei ihm war und immer sofort und bar bezahlt habe. Ich denke in so einem Fall, wenn man vorher klar und deutlich sagt das man mit dem Geld knapp ist, wird jeder Händler einem guten Kunden gerne weiterhelfen. Sagt man jedoch kein Wort und kann danach nicht bezahlen wird jeder Händler sauer sein und alle seine rechtlichen Möglichkeiten Gnadenlos ausschöpfen. Ich würde in so einem Fall das Moped nicht herausgeben wenn ich ein Händler wäre und eine Klage einreichen, auf so einen Kunden wird jede Werkstatt gerne verzichten.