

Die Behörde hat da wahrscheinlich den § 12 der StVO angewandt und der sagt, wenn nichts anders Angezeigt wird gilt ein Parkverbot und ein Bußgeld von 55,- Euro ohne Behinderung.
Es ist zwar ein blöder Spruch: Vor Behörden und Gott sind alle gleich, bis auf die, die gleicher sind.
Sehr schwierig da eine Antwort zu finden und dann auch vielleicht wegen einer kleinen Strafe gegen die Behörde vor zu geben, ob es was bringt ist dann die Frage. Nach dem Gesetz hat die Börde vielleicht recht..........................Da muss man abwägen ob es sich da Nutzen und Aufwand rechnen.
Ich persönlich bin immer erst weitergegangen, wenn es um Punkte ging und es ist mal oder so ausgegangen.