Die Behörde hat da wahrscheinlich den § 12 der StVO angewandt und der sagt, wenn nichts anders Angezeigt wird gilt ein Parkverbot und ein Bußgeld von 55,- Euro ohne Behinderung.

Es ist zwar ein blöder Spruch: Vor Behörden und Gott sind alle gleich, bis auf die, die gleicher sind.

Sehr schwierig da eine Antwort zu finden und dann auch vielleicht wegen einer kleinen Strafe gegen die Behörde vor zu geben, ob es was bringt ist dann die Frage. Nach dem Gesetz hat die Börde vielleicht recht..........................Da muss man abwägen ob es sich da Nutzen und Aufwand rechnen.

Ich persönlich bin immer erst weitergegangen, wenn es um Punkte ging und es ist mal oder so ausgegangen.

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Am besten das Teil zu dem bringen der den Zylinder getauscht hat und reklamieren.

Nur Zylinder getauscht oder Komplett getauscht? (Kolben + Ringe)

Es gibt ja bei einem neuen Zylinder eine gewisse Einfahrtszeit, hast Du die eingehalten oder gleich Vollgas gefahren?

Öl nach 1000km gewechselt? Zwecks der Spänne.

Es halt aber sehr schwierig mit einer Ferndiagnose, aber nach Deiner Beschreibung würde ich auf einen Schaden am Motor/Zylinder tippen.

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In diesem Jahr selbst in Koblenz am Deutschen Ecke erlebt. Ich hatte gerade dem letzten Motorradparkplatz erwischt und die nach mir gekommen sind waren 4 Holländer haben einen PKW - Parkplatz beleget. Wir hatten unserer Runde gedreht und sind wieder am Parkplatz angekommen. Welch ein Schreck das Ordnungsamt feste anschreiben auch die 4 Holländer, auf meine Nachfrage warum zeigte auf das PKW - Schild, das war alles.

Abends im Hotel nachgefragt, ob das an der Mosel normal und er hat gesagt das die meisten Gemeinden keine Ausnahme ist. Weil sie wollen keine Biker in ihren Gemeinden........................................................

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Die Antwort ist JA, egal ob da ein Nummernschild dran ist oder nicht.

Hier mal EINIGE GRÜNDE alle im Rahmen der STVO - STVZO

Fahren des Gespannes Geschwindigkeit 80 Km/h oder mit Zusatzschild 100 Km/h bei einem Prüfbericht für diesen Anhänger u.s.w.

Einhaltung des Sicherheitsabstandes, halbe Tachogeschwindigkeit 100Km/h=50m

Technische Überprüfung des Gespannes.

Ladungskontrolle und Ladungssicherung, gehört alles dazu was auf den Hänger steht

Auch alle Papiere dazu, auch für die Ladung. (Diebstahls verdacht)

Eine Berechtigung überhaupt einen Anhänger zu ziehen. Siehe Führerschein.

Sind das genug Gründe, es gibt noch ganz viele mehr für Kontrollen

Grundwissen für Berufskraftfahrer

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Wenn Du dir mal den Handschuh richtig anschaust findest du die Antwort von selbst. Ich sehe das Gewebe löst sich auf von was auch immer. (Ausgerissen oder etwas draufgekommen)

Am besten mal bei Louis im Laden vorsprechen wo Du sie gekauft hast. Rechtlich ist es einfach und nicht so einfach es gibt das EU - Recht das sagt bei getragener Ware Nein und das deutsche Recht sagt janein. Aber meist ist Louis sehr großzügig.

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Es könnte von auch von Deinem Spray kommen, viel hilft nicht viel! Ich persönlich benutze das Zeug überhaupt nicht mehr, mir hat ein Sattler gesagt das die ganze Chemie darin nicht gut für das Leder ist, wenn es echtes Leder ist. Und er hat gesagt geh in den Supermarkt und Kauf dort ein gutes Olivenöl, bringe das Öl auf die Lederbekleidung auf. Dann etwas einziehen lassen und es ist der beste Schutz für das Leder. Vor allen keine Chemie und ein gutes Olivenöl kostet so um die 10,00 Euro, reicht auch für einige Behandlungen. Durch das Öl bleibt das Leder dann auch weich.

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  • BATTERIE
  • HAUPTSICHERUNG
  • SICHERUNG
  • ZÜNDSCHLOSS
  • KABELANSCHLÜSSE AN DER BATTERIE
  • RELAIS
  • STIMMT DIE ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN GERÄTEN
  • KABELBRUCH
  • STEUERGERÄT

Oder dann in die Werkstatt DIAGNOSEGERÄT anschließen und auslesen. Wenn vorhanden mit einem Schaltplan arbeiten bei gewisser Grundvoraussetzung auf diesem Gebiet. Ohne Grundwissen kann es richtig teuer werden und die Schäden auch noch größer werden.

Da gibt es so viele Möglichkeiten, aber Elektrik ist ein Buch mit sieben Siegel.

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Sind fast die gleichen Bestimmungen wie in der EU. In der Schweiz brauchst Du auch ein E - Zeichen und auch eine bestimmte Größe der Spiegelfläche.

Aber da gibt es auch Gesetzliche Bestimmungen zur Zulassung Verordnung für Motorräder, da mal nachschauen.

Ich bin wie die meisten im Forum hier in Deutschland und kenne mich da auch nicht so richtig aus und dann die ganzen Verordnungen nachlesen, danach alles ab zu schreiben ist hier nicht der Sinn.

Einfach selbst nachlesen!!!!!

Motparts.ch

unter: Motorrad - Umbau in der Schweiz - Was ist erlaubt? - Motparts.ch

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Hast Du da schon mal am Zylinder schon etwas gemacht oder nur davon gehört?

Es gibt da eine Reihenfolge wie man die Schrauben anzieht und auch mit wie viel Nm anziehen darfst/sollst.

Ach ich Dummerchen habe vergessen zu erklären was Nm heist Newtonmeter.......

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Auf den Bescheid der Verkehrsbehörde warten und dann die Strafe zahlen, warten bis die Führerscheinsperre vorbei ist und bei Wiederholung noch länger warten, vielleicht auch dann MPU und dann wartet auch noch der Staatsanwalt bei nochmaliger Wiederholung.

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Ist das eine Umfrage der Reifenindustrie?

Für welches Bike?

Schau in den Fahrzeugschein Teil I oder II, da steht auch die Größe drin, wenn Du überhaupt ein Bike hast?

Für Roller gibt es keine zwei Komponenten Reifen!!!!

Gib Du erst einmal Daten für das Bike heraus und dann bekommst Du auch eine Antwort.

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So etwas kenne ich auch, einen Tag vor den Urlaub eine Runde gedreht und schnell noch an die Tanke................... Am nächsten Tag ab in den Urlaub...... aber alles tod, da hatte sich die Batterie verabschiede.

Das kann Dir auch auf der Tour so gehen habe ich auch schon erlebt, wir waren nur zum Kaffee schnell mal verschwunden und danach war bei einem Freund auch die Batterie defekt. Da steckt man nicht drin.

Batterie ausbauen und an einen Tester hängen, die meisten Ladegeräte haben so einen Tester schon mit drin. Da brauchst Du wohl eine neue Batterie und sind meist schon etwas vorgeladen, aber nicht voll. Darum die Batterie noch mal laden.

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Was für ein Teil ist es und auch Baujahr wäre da auch nicht schlecht.

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Autobahnfahrer, Geradeausfahrer, zu wenig Kurvengefahren, bei dieser Laufleistung hatte ich auch schon so einen Reifen.

Aber das war der falsche Reifen für mein damaliges Bike eine GTR 1400 von Kawasaki (zu schwer und zu viel Leistung) und es war BT 20 ist halt die Herstellermarke von Kawa. Da waren aber alle beide Reifen schon nach 3000 Km fix und fertig.

Danach die Reifenmarke gewechselt und den Angel GT von Pirelli gefahren und eine Laufleistung 12000 - 13000 Km hingelegt.

Also da gibt es nicht soviel Möglichkeiten falsche Fahrweise oder falscher Reifen.

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  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahren ohne Zulassung
  • Fahren ohne Versicherung
  • E - Roller max 25 Km/h wenn ich richtig liege
  • Wiederholungstäter
  • Beschlagnahme zur Überprüfung
  • Führerscheinsperre und wenn es blöd läuft geht alles zum Staatsanwalt b.z.w. Gericht, wenn er.....oder...... schon mehrmals erwischt wurde, dann wird es richtig lustig. Da kommen die ganzen Umstände dazu, weil ich nicht weiß ob das schon alles war was Du da geschrieben hast.

Schreibst Du das wirklich für einen Freund oder?

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Da gibt es Anwälte für Verkehrsrecht oder eine hypotethische Antwort fahr doch mal ohne DB-Killer in eine Polizeikontrolle und die Erklären Dir dann alles.

Warum wollt Ihr auf einmal wieder alle ohne DB-Killer fahren? Reicht es nicht, dass es schon genug Kontrollen und Streckensperrungen wegen solchen Idioten gibt.

Ich persönlich bin auch schon gegen so einen Mopedfahrer vorgegangen, nicht dass er ohne DB-Killer gefahren ist, sondern auch über Fußwege und andere gesperrte Flächen. Seine Fahrtzeit begrenzt sich immer erst ab 20.00 - 24.00Uhr in einem Wohngebiet. Ein Gespräch mit seinen Erziehungsberechtigen hat bis jetzt Wirkung gezeigt, dieser wohnt auch in der Siedlung. Aber auch mit der Androhung diesen Typ dann bei der Rennleitung zu melden, es gibt da genug Videos von diesen Vorfällen.

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Wenn Du mal auf die Seite von der Marke schaust, haben alle Modelle einen so genannten " Kettenschutz" und dieser sieht nicht sehr vertrauenswürdig aus.

Wie kommst Du zu dieser Behauptung das Sie ohne Kettenschutz ausgeliefert werden.

StVZO § 30 und kostet ohne 25,- Euronen

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Erst einmal schön das Du hier bist und man fühlt sich nur so alt wie man ist oder auch nicht! (Ein platter Spruch ( ; - ) ) Aber findet das Alter spiel da kein Grund um ein Bike zufahren, wenn man dazu lust hat und es auch möchte.

Wie schon geschrieben mit einer Fahrschule mal in Verbindung setzen und wegen ein paar Fahrstunden nachfragen.

Meist gibt es eine Einweisung auf dem Bike und ein paar Runden auf einer abgesperrten Flächen, danach geht es in den öffentlichen Verkehr in eine ruhige Zone. Geht auch in einer Großstadt und das kann man auch mit dem Fahrlehrer aushandeln.

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