Wenn keine Markenbindung vorgeschrieben ist darf generell Montiert werden was man möchte.

Und wenn der TÜV-Onkel behauptet das die Reifen-Hersteller immer gleiches Profil bzw gleiche Type Homologieren dann dürfte zum Beispiel Metzeler für einige ätere Mopeten (GS 550/750 zB)gar keinen Reifen mehr freigeben, da werden bei bestimmten Motorrädern vorn und hinten andere Profile empfohlen. Teiweise sind gleiche Profile gar nicht in den benötigten Größen vorhanden/lieferbar. Das Gerede ist definitiv Quatsch und Unwissen.

Und wenn hier jemand behauptet das es bei ungleichen Paarungen zu Haftungsproblemen kommen kann, dem sei geagt das man selbst mit nem Supersportler auf deutschen Strassen selbst bei flottester Fahrweise keine Haftungsprobleme bekommen kann. Der/die Reifen haben mehr Reserve als die meisten Biker Courage.

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Ob RAM-AIR oder normaler Luftfilter, alle haben einen Kondenswasserablauf. Denn kleinere Mengen Wasser in Form von Tropfen/Tröpfchen könnten den Motor zerstören. Durch punktuell Starke Abkühlung kann es zu Spannungsrissen führen.

@ Frank, Seit wann verbrennt Wasser? Also wenn schon ne Antwort, dann bitte korrekt. Richtig ist die Antwort von Turbo-Klaus. Wasser, durch feine Düsen zerstäubt wurde zur Innenkühlung genutzt, und zur Kühlung der Ansaugluft. Weil kalte/kühle Luft ein kleineres Volumen einnimmt konnte mehr Luft und somit mehr Sauerstoff pro Zylinderfüllung genutzt werden. Gruß, Olli

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Prinzipiell muß es korrekter Weise heißen das ein Motor eine Mindest-Betriebs-Temperatur erreichen muß um zu verhindern das sich leistungssenkende und/oder Motorschädigende Ablagerungen bilden. Das ist im normalen Kurzstreckenverkehr nun mal eben nicht gegeben. Richtig frei fahren von Ablagerungen etc kann man einen Motor nur auf langen Strecken, aber eben ohne Geschwindigkeits/Beschleunigungs-Orgien. Die Wassertemperatur ist nicht aussagekräftig was das erreichen der Betriebstemperatur betrifft, und auch die Öltemperatur ist nicht wirklich das Kriterium, aber ein "besserer" Anhaltspunkt. Öl muß um das unvermeidbar eindringende Kondenswasser auszuschwitzen, eine Temperatur von mindestens dem Siedepunkt von Wasser haben, und das solange bis alles an Kondenswasser ausgeschwitzt ist, also annähern 100Grad oder knapp drüber. Man müßte an allen an der Verbrennung beteiligten Elementen und sämtlichen Flüssigkeiten Sensoren anbringen, was natürlich erstens fast Unmöglich und zweitens von nem Normalfahrer gar nicht alles Kontrolliert werden kann. Fazit: Freifahren JA, aber mit Verstand und lieber ne längere Strecke als Kurz und Wild. Letzteres (kurz/wild) schadet mehr als es nutzt weil es durch extreme Temperaturunterschiede im Gehäuse die Bildung von Kondenswasser fördert, Olli

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Ja, Standgas kann auch zu niedrig eingestellt sein. Es muß, je nach Motor unterschiedlich, zumindest so hoch sein das der Motor "rund" läuft, also weder hackt noch sich übermäßig schüttelt. Und noch´n wichtiger Faktor der gern vergessen wird, viele Stadtfahrer lassen das Bike/Auto im Standgas in einem hohen Gang rollen, und dann beim Ortsausgangsschild fällt der Fuß bis aufs Bodenblech bzw geht das Handgelenk bis zum Anschlag. Auch das kann tödlich für den Motor sein. Bei sehr wenig Drehzahl und Vollgas wird die Kurbelwelle extrem in die Lager gedrückt, und kaum Öldruck um zu verhindern das sich die Gleitflächen berühren können. Da kann schnell mal ein kapitaler Motorschaden draus entstehen, also dann lieber mal eben 1 oder 2 Gänge runterschalten, das schont den Motor. Und allen Öko-Freaks denen jetzt das Blut in den Adern gefriert, das bischen "Mehr" an Verbrauch und Abgas steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ein neuer Motor verbraucht bei der Herstellung wesentlich mehr Energie und Rohstoffe die die Umwelt mehr schädigen als der "nicht Meßbare" Mehrverbrauch. Ein moderner Motor hat im Teillastbereich nämlich keinen Mehrverbrauch, der läuft am günstigsten eh im Bereich der maximalen Drehmoments. Olli

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Da bei der Inspektion nicht die Motornummer sondern die des Fahrzeuges, die Rahmennummer, genutzt/notiert wird, läßt sich wohl ein Original-Zustand Rahmen-Motor nachvollziehen. Bei einem Austauschmotor kann das nur über die Rahmennummer des Fahrzeugs in dem sich der Motor zum Zeitpunkt der inspektion befand nachvollzogen werden. Dazu muß aber auch die Werkstatt bekannt sein in der die Inspektionen statt fanden. Jede vertrauensvolle Werkstatt wird das in den Inspektionsunterlagen festhalten, beim Tachowechsel wird das auch so gehandhabt, nur wenns privat in Eigenregie gemacht wird muß man den Angaben des Verkäufers vertrauen, was Km-Stand Mopped und Laufleistung Motor betrifft. Im günstigsten Fall liefert der private Verkäufer die Daten ungefragt mit, eventuell als Quasi-Beweis Fotos vom Km-Stand der Spendermaschine,ist eben auch ne Sache des Vertrauens. Olli

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Das braucht der TÜV meist nicht zu kontrollieren. An fast allen Motoren steht irgendwo eine Zahl die sich auf den Hubraum oder eine Leistungsvariante bezieht. Und diese ist so angebracht das sie ohne Abbauen ersichtlich ist. Meist in Fahrtrichtung links irgendwo an der Zylinderbank. Würde da jetzt bei nem 600er Mopped ne 750 auftauchen würds dem Prüfer schon spanisch vorkommen, und dann würd er auch genauer hinschauen. Die Motornummer an sich ist eher uninteressant, die sagt nicht immer was über den Hubraum/die Leistung aus, da ist eine Typspezifische Bezeichnung viel aussagekräftiger. Olli

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Fakt ist das die Beamten berechtigt sind "Alle" beanstandeten Teile des Krades zu beschlagnahmen, zur Beweissicherung. Sie dürfen nicht das komplette Krad beschlagnahmen wenn es nur um einen Illegalen Schalldämpfer, weil ohne DB-Killer, geht. In diesem Fall kann eine Klage gegen den Beamten erfolgen, bringt aber keinen Vorteil weil der Beamtenapperat bekannterweise in solchen Situationen schlagartig überlastet ist, da Dauert es dann nicht selten mal eben Zwei Wochen bevor sich ein Richter mit dem Fall beschäftigen kann. Besser ist es dann zu Kooperieren, ESD abbauen und dem Beamten zur Beweissicherung überlassen. Das Mopped dann mit Original-Tüte oder Hänger richtung Heimat bewegen. Das setzt aber vorraus das der Beamte nicht im Zorn (weil du mit Ihm gestritten hast) die Betriebserlaubnis für Erloschen erklärt hat, dann gehts günstigstenfalls nur mit Hänger, oder eben das Mopped geht in Staatspflege. Olli

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Trotz der angeblichen Hyosung-Mängel rentiert sich das Bike vor allem für Anfänger, wer mal ne Ersatzteil-Preisliste von Suzi gesehen hat versteht warum. Fahre jetzt selbst eine Hyosung GT650R neben meiner Suzuki Katana weils einfach günstiger ist. Olli

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