Xenon zum Nachrüsten

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So, dann muß ich hier wohl mal wieder aufräumen :-) Jungs, ihr müsst auch mal lesen was der Fragensteller da so von sich gibt. Er hat einen Xenonlampensatz nachgerüstet, will heissen, er hat die Leuchtmittel ausgetauscht. Und wenn man sich die Produktbeschreibungen von den" Xenonlampen" von Philipps ansieht, sind diese nur in der Lichtausbeute und der Gaszusammensetzung näher an das Xenonlicht angeglichen, als die normale H4 Lampe. Ich habe letzte Woche die Nightbreaker von Osram in meinem PKW nachgerüstet, und da die Lampen, genauso wie die Xenonlampen von Phillips eine Zulassung haben, ist hier nichts verwerfliches dran zu sehen. Ich kann nur jedem Motorradfahrer zu diesen modernen Leuchtmitteln raten, da sie die Ausleuchtung der Strasse wesentlich verbessern! Nur weil da auf der Verpackung Xenon steht, ist es nicht unbedingt verboten. Wohingegen das Nachrüsten von Entladungslampen nach dem Xenonsystem in Motorrädern nur durch einhalten der Vorschrieften der STVO möglich wäre, wie nachrüsten mit Automatischer Höhenkorrektur und Scheinwerferwaschanlage, aber das hatten wir ja bereits einige male beleuchtet, und findet sich irgendwo in den alten Antworten zu diesem Thema wider.

@ turboklaus.Gibt es schon irgendwelche Test´s über die Lebensdauer,wenn man mit Dauerlicht als Motorradfahrer unterwegs ist?Interessieren würde mich die osram Nightbreaker auch,bin aber nicht im dunkeln unterwegs. Nur um besser gesehen zu werden;-) p.s. bei uns taut´s.Bald kann es los gehen.............

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Ich werde es vermutlich eh drin lassen, egal ob es Tüv Konform ist oder nicht, zahl ich im Notfall halt die Ordnungswiedrigkeit...dafür wird man aber auch deutlich besser von anderen gesehen. Und das ist es mir Wert, zuoft wurde schon ausgeschert und meine Geschwindigkeit unterschätzt. Mein Problem liegt einfach dadrin, dass es ursprünglich für ein Auto gedacht war, und ich es einfach fürs Motorrad übernommen habe. (Vom guten Freund geschenkt bekommen)

Wieso fragst Du dann, wenn's Dir eh egal ist, ob es legal oder illegal ist? Spätestens nach der ersten OWi-Anzeige wirst Du sowieso zurück rüsten und vorführen müssen. Und falls Dich zwischendurch jemand umfahren sollte, weil er sich durch das Licht geblendet fühlte, hast Du die doppelte A...karte gezogen.

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