Wie bekomm ich das Motorrad nach Kauf nach hause gefahren?

6 Antworten

Wenn der Vorbesitzer dir das Teil angemeldet übergibt und du gem. Kaufvertrag binnen 3 Tagen das Teil eh ummelden musst, dann kannst du mit dessen Kennzeichen nach Hause fahren. Zumindest ist dies in D so.

Wenn er das Bike ohne Kennzeichen/Anmeldung verkauft, dann musste halt sehen wie du das Dingen nach Hause bekommst. Möglichkeiten wären z.B. Kurzzeitkennzeichen, Anhänger, Transporter, später mit eigenem Kennzeichen abholen usw.

Sagen wir so: du dürftest schon, wenn es dir der Vorbesitzer erlauben sollte. Vorbedingung wäre allerdings, dass ein Zusatz im Kaufvertrag schriftlich festhält, wer bzw. wessen Versicherung bei einem Unfall oder sonstigem Schaden haftet.

In der Praxis kommt das i.d.R. nie vor, Flashdog. Wieso? Der Verkäufer hat ein Recht auf Schutz und Sicherheit. Warum sollte er seinen Kopf für jemand hinhalten, den er weder einschätzen kann noch kennt. Passieren kann immer was, jedem und jederzeit. Dieses Risiko geht keiner ein.

Du besorgst dir im Normalfall rote Kennzeichen einer Werkstatt, um die Mühle - sorry, Maschine zu überführen. Beim Tüv gibt's soweit ich weiß auch welche gegen eine Gebühr. Zuvor solltest du deine Versicherung über dein Vorhaben informieren und um Zustellung einer Versicherungsdoppelkarte bitten.Irgendwer muss schließlich für mögliche Schäden bei der Überführung und bis zum Zeitpunkt der Ummeldung und Zulassung auf deinen Namen als neuer Kfz-Halter haften.

Es ist deine Aufgabe, alles so zu organisieren, dass der Kauf mitsamt der notwendigen versicherungsrechtlichen Abdeckung in trockenen Tüchern ist.

Was das kostet, weiß ich nicht. Kann sogar sein, du kriegst die roten Kennzeichen umsonst, falls du den Händler kennst und er dir vertraut. Dass du kurz danach die Maschine auf deinen Namen als Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle des Landratsamts ummelden musst, weißt du sicher, oder?

Mit Gruß JJ

 

Sagen wir so: du dürftest schon, wenn es dir der Vorbesitzer erlauben sollte.

Was der denn zu sagen ? Is doch ned sein Mopped.

Du Du besorgst dir im Normalfall rote Kennzeichen einer Werkstatt, 

Du wirst keine Werkstatt mehr finden die ihre Roten raus gibt.

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@Effigies

Herrje, du bist schneller als der örtliche Knöllchenaussteller..gg.

Immer langsam mit den jungen Hühnern. War eben noch am Verbessern meiner eigenen Aussagen,,,und merke, es hat nichts gefruchtet. Schiet, bin nicht mehr auf dem Laufenden. Wird wohl Zeit, bald selber bei der "Zula" vorzureiten, um das Beschriebene endlich wieder durchzuexerzieren...Hände reib.

Na, sollte mich wundern, wenn ein mir bekannter Schrauber auf mal keine Roten mehr rausrücken würde.

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@Jayjay12

Eigentlich hat sich das BgB schon sehr lange nicht mehr geändert. ;o)

Sobald du etwas kaufst hat der Vorbesitzer keinerlei Rechte mehr daran. Du kannst damit machen was du willst. 

Das einzige was sich wohl geändert hat ist, wenn du auf die Versicherung des Vorbesitzers nen Crash baust wird die SF Hochstufung jetzt automatisch dir zugeschrieben.

Als die ihre Akten noch auf Papier hatten, mußte der das erst beantragen und belegen daß er nicht schuld war. Jetzt muß er nur noch das Übergabeprotokoll vorzeigen.

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Was die Roten angeht werden die inzwischen so kontrolliert und man kann die so leicht verliehren, daß das schon ein guter persönlicher Bekannter sein muß , der dir vertraut.

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@Effigies

War mir nicht bekannt. Vielen Dank, finde es gut, auf diese Weise über die Fakten informiert zu werden.

Was die Roten anbelangt, da bin ich gespannt, wie der Schrauber bei Nachfrage reagiert. Beim allgemeinen Verfall von Werten wäre nur noch ein inneres Staunen gestattet oder so ähnlich.

Mir wurscht. Lehnt er ab, äußere ich meine Meinung. Wir nehmen beide kein Blatt vor den Mund :-)

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@Jayjay12

Ich hab jetzt noch mal nachgelesen, und es ist wohl so, daß einfach mit dem Eigentum an dem Mopped auch der Versicherungsvertrag auf den Käufer über geht.

Ab dem Moment besteht eine Vertragsbeziehung zwischen  dem Versicherer und dem Käufer, und der Verkäufer hat einfach eine freie Rabatteinstufung beim Versicherer, die aber nicht mehr mit dem Vertrag verknüpft ist. 

Deswegen sollte man den Verkauf auch zeitnah seinem Versicherer anzeigen, damit die wissen wer überhaupt ihr Kunde ist. Sonst bekommen die das nämlich erst mit der Ummeldung mit, und dafür hat der Käufer per Gesetz 1 Monat Zeit Wenn er sich ned ans Gesetz hält kann es auch länger dauern. 

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Hallo Jayjay, weisst du, du kannst nicht einfach vereinbaren, wessen Versicherung haftet, es ist immer die Versicherung des Halters zum Zeitpunkt des Unfalls. (der dann eventuell mit einem schlechterern Schadenfreiheitsrabatt leben muss)

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@fritzdacat

Da bei uns nicht Personen sondern Fahrzeuge versichert werden ist das ziemlich klar welche Versicherung haftet.

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Ich habe dieses Jahr mein altes Auto verkauft. Der Käufer ist mit meinem Kennzeichen nach hause gefahren. Im Kaufvertrag haben wir Übergabedatum und -Uhrzeit vermerkt. 

So ähnlich haben wir es mal beim Motorradkauf gemacht; der Verkäufer bekam das rote Kennzeichen per Post von uns zurück.

Als ich mein jetziges Mopped kaufte, fuhr ich mit dem Händlerkennzeichen heim. Kein rotes. Durfte es dann entsorgen, er wollte es nicht zurück.

Ist individuell eine Vertrauensfrage, denke ich und liegt im Ermessen der Beteiligten. Aber besonders ungewöhnlich find ich das jetzt nicht.

Ich habe dieses Jahr mein altes Auto verkauft. Der Käufer ist mit meinem Kennzeichen nach hause gefahren. Im Kaufvertrag haben wir Übergabedatum und -Uhrzeit vermerkt.

Hallo FrauElster,

ich kann dir nur von sowas abraten. Es kommt zwar vermutlich nicht oft vor, aber WENN dem Käufer deines Fahrzeugs auf der Heimfahrt ein Unfall passiert, ist es *piep*egal ob ihr das Übergabedatum samt Uhrzeit vermerkt habt oder nicht, es haftet DEINE Versicherung!

So war's bei mir! Mein Unfallgegner hatte das Fahrzeug noch nicht auf sich umgemeldet, somit musste seine Versicherung für sämtliche Schäden (Fahrzeug, Personenschaden usw.) aufkommen und wurde in seiner Versicherung hochgestuft! Der arme junge Mann, der mir wirklich leid tut, hat nur die Möglichkeit sich das zivilrechtlich wieder einzuklagen.

Das, was du oben geschrieben hast, schützt dich ausschlißlich nur vor Knöllchen (zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel, Parktickets etc.) nicht aber bei einem Unfall.

LG - Mankalita

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@Mankalita2

Ich kann Mankalita nur beipflichten. Meine Vericherungsberaterin hat mir auch von sowas dringend abgeraten.

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@Mankalita2

ist es *piep*egal ob ihr das Übergabedatum samt Uhrzeit vermerkt habt oder nicht, es haftet DEINE Versicherung!

Aber was juckt mich das ? Dafür isse ja da. Dafür hat man ne Versicherung.

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@Effigies

Was dich das juckt? Dass dein Versicherungsbeitrag steigt, du also mehr bezahlen musst weil du hochgestuft wirst.

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@Mankalita2

Nein tut er nicht.  In der Sekunde wo das Eigentum an der Maschine auf den Käufer über geht, geht auch der Versicherungsvertrag auf ihn über. Meinen SF Rabatt berührt das dann nicht mehr.

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@katastrofuli

Meine Vericherungsberaterin hat mir auch von sowas dringend abgeraten.

Klar rät die dir dringen ab. Aber nicht weil  das ein Problem für dich ist, sondern für sie.
Wenn der nämlich seiner Pflicht das Mopped umzumelden nicht nach kommt haben die nen Haufen Papierkram damit. Also klar erzählen die dir daß du so was nicht machen sollst ;o)

btw wenn der vorm Ummelden nen Crash baut und das Mopped dann bei nem anderen Versicherer anmeldet, dann haben die den Schaden und der andere Versicherer den Kunden. Das wollen die natürlich auch ned.

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@Mankalita2

Das Thema hatte ich vor Verkauf auch mit meinem örtlichen Versicherungsmakler. Er sah darin kein Problem, wenn Übergabezeitpunkt und eine Frist zur Ummeldung von beiden Parteien schriftlich festgehalten und unterzeichnet sind.

Ich halte mich hier aus dem Versicherungsthema lieber raus, meine Info deckt sich aber mit der von Effigies. Die Versicherung geht zu den Konditionen des Käufers auf ihn über. Er kann sie kündigen oder mit der Ummeldung des Fahrzeugs beenden.

Passiert ein Unfall nach Fahrzeugübergabe, haftet die ursprüngliche Versicherung (die ja jetzt seine ist), ich als Verkäufer werde jedoch nicht zurück gestuft.

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@Mankalita2

P.S. @mankalita: Vielleicht liegt es an der frühen Uhrzeit,  aber ich verstehe dein Beispiel nicht :-( 

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@Effigies

Da mein die Maschine nicht ohne Papiere und Kennzeichen abmelden kann, könnte der Käufer damit fröhlich durch die Gegend fahren und der Verkäufer kann nix tun.

Ich bleibe dabei, ich würde keine angemeldete Maschine übergeben.

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@FrauElster

Habe mich auch blöd ausgedrückt.

Herr A verkauft Auto angemeldet

Herr B kauft das noch angemeldete Auto von A.

Herr B meldet das Fahrzeug nicht auf sich um, fährt munter mit der Zulassung von Herrn A.

Herr B fährt mich um.

Versicherung von Herrn A haftet.

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@katastrofuli

Ich bleib dabei, dass es wenn überhaupt, nur Ärger um evtl. weiter zu zahlende Versicherungs- oder Kfz-Steuerbeiträge/-prämien geht (oder Rückerstattungen).

Immer vorausgesetzt, man steht vor bzw. während des Verkaufs im Kontakt mit dem eigenen Versicherer und der Zulassungsstelle.

https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/III-04-FAQ-Fahrzeugkauf-Folgen-fehlender-Ummeldung_178303.pdf

In meinen Augen wichtigster Punkt zum Thema Versicherung:

Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in
diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 95 Abs.
1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraft-
fahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den
Käufer über.

Und:

Da auch der Übergang des Versicherungsvertrages unabhängig von der Anzeige ist,
werden Schäden nach dem Verkauf des Fahrzeuges nur dem Käufer, nicht aber dem
Verkäufer angelastet. Der Verkäufer behält in jedem Fall seinen Schadenfreiheitsrabatt. Dabei spielt es keine Rolle, wenn der Käufer das Fahrzeug, mit dem der Unfall
verursacht wurde, zwar stilllegt, aber nicht ummeldet. 

Besteht für den verkauften Wagen eine Kaskoversicherung, so geht auch dieser Versicherungsteil auf den Käufer über. Im Schadensfall kann dieser demnach die Kasko-
versicherung des Verkäufers in Anspruch nehmen. Eine Rückstufung des Vertrages
des Verkäufers unterbleibt. [...]



Und wie gesagt, ist es natürlich eine Sache des eigenen Sicherheitsgefühls. Das darf dann jeder selber entscheiden. Ich halte mich deswegen nicht für leichtgläubig; auch, weil ich vorher mit Zulassungsstelle und Versicherer gesprochen und von meinem Plan berichtet habe. Hier hat keiner von beiden Parteien das Weinen angefangen.

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@Mankalita2

Ich verweis jetzt mal auf meine Zitate oben :-) Bin selber kein Experte, aber da deckt sich für mich das,w as ich lese und was mir mein Versicherungsmakler gesagt hat.

Der Versicherer von Herrn A ist zwar zuständig, ab dem Verkaufszeitpunkt ist jedoch der Schadenfreiheitsrabatt von Herrn A mMn nicht mehr gefährdet.

Immer vorausgesetzt, Herr A kann z.B. mit einem Schriftstück nachweisen, dass das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon verkauft war.

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@Mankalita2

Die Arbeit bleibt natürlich bei einem Unfall am Verkäufer kleben.

Aber: Nicht die Kosten.

Ja, die HP der eigenen Versicherung des Verkäufers springt ein. Aber da der Gefahrenübergang dokumentiert ist -> die Kosten hat der Käufer zu tragen. Auch die evtl. anstehende Verschlechterung bei der Einstufung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang

Das der Versicherungsvertreter von so etwas abrät ist erst mal klar -> denn dann hat er das Theater sich mit einer anderen Partei wegen den Kosten auseinanderzusetzen. Will er das? Nein.
Dabei ist es sein Job - der er eben möglichst einfach gestalten will. ;)

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@FrauElster

Das hat dem armen jungen Mann der sein Auto, welches danach das Unfallauto war welches mich umgefahren hat, mit Kennzeichen verkauft hat, alles nix geholfen.... aber macht wie ihr meint... ich halte mich da jetzt raus.... und, unterm Strich, ist's mir auch völlig egal. Betrifft mich garantiert nie.

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Wenn die Maschine zugelassen ist darfst du damit fahren.

Ist sie vorübergehend still gelegt, darfst du nur in dem Zulassungsbezik in dem ihr das Kennzeichen zugeteilt wurtde oder einem direkt angrenzenden fahren. Und auch dort nur Fahrten die unmittelbar mit der Zulassung zusammen hängen. Also auf direktem Weg zur Zulassungsstelle oder zum TÜV.

Andere Fahrten gehen mit einem Kurzzeitkennzeichen, sofern das Mopped noch TÜV hat kannst du damit 5 Tage lang Probefahrten, Zulassungsfahrten und Überführungsfahrten machen.

ps. Du brauchst in jedem Fall, für jedem Meter im öffentlichen Verkehrsraum eine Versicherung. 

Auch wenn du mit dem entstempelten Kennzeichen unterwegs bist mußt du eine Deckungszusage der Versicherung mitführen.
Kurzzeitkennzeichen bekommst du ohne Deckungszusage  eh nicht ausgehändigt.

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@Effigies

Mir platzt echt der Kopf beim Lesen der Antworten auf diesen Beitrag.. Darf ich vor Ort jz mit SEINEM Kennzeichen zu mir nach Hause und anschließend zum Strassenverkehrsamt um neues Schild zu holen? Oder behält der Typ das und ich muss mit einem roten Kennzeichen ankommen? (kenn einen der hat mehrere Schubladen damit voll...

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@Flashdog

Wenn das Mopped noch zugelassen ist darfst du damit rum fahren wo du willst sobald du es gekauft hast. 

Wenn es nicht mehr zugelasssen ist kommt es drauf an wo der wohnt, wo du wohnst, wo die Zulassungstelle ist.

Und das alles gilt für zugelassene Motorräder.  Du hast nicht zufällig vor ein 125er Leichtkraftrad zu erwerben ?

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@Effigies

ähm nein. zugelassen meint jz hat ein nummernschild und ist versichert? was ist wenn ich ein unfall baue? was jz denke ich nicht passiert aber ich frag einfach mal.. ist ja sein nummernschild und seine versicherung oder nicht

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@Flashdog

Zugelassen meint das hier

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassung_von_Fahrzeugen_zum_Stra%C3%9Fenverkehr

ist ja sein nummernschild und seine versicherung oder nicht

Nein ist es nicht. Es ist die Versicherung und das Kennzeichen des Fahrzeugs. Sobald du das Fahrzeug kaufst ist es deines.

Weshalb ich jetzt frage ist der Punkt

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassung_von_Fahrzeugen_zum_Stra%C3%9Fenverkehr#Ausnahmen

Leichtkrafträder fallen da nämlich rein.

Es gibt eine Reihe von Fahrzeugen, die nicht zulassungspflichtig, aber betriebserlaubnispflichtig sind. ............ Einige dieser Fahrzeuge müssen - obwohl zulassungsfrei – ein eigenes amtliches Kennzeichen führen

Ein Leichtkraftrad kann zugelassen sein ( mit Zulassungsbescheinigung Teil 1) , muß aber nicht. Es kann auch mit BE und zugeteiltem Kennzeichen laufen.

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Wie ich es beim letzten Kauf gelöst habe:

Motorrad angucken

Hingefahren, Motorrad angeschaut und für gut befunden. Die Maschine war bereits abgemeldet -> musste also erst wieder zugelassen werden.

Motorrad bezahlen

Die Maschine stand nicht gleich um's Eck, daher lief es dann per Telefon und per E-Mail weiter. Ich habe den Betrag überwiesen, im Gegenzug dafür habe ich die Papiere zwecks Zulassung per Post zugeschickt bekommen (versichertes Paket mit Trackingnummer).

Damit dann zum Amt -> Zulassung vorgenommen.

Motorrad abholen

Mit dem Bummelzug zum Abholen des Motorrads gefahren. Wurde vom Besitzer des Motorrads (Eigentümer war er ja nicht mehr) am Bahnhof abgeholt.

Kennzeichen rangeschraubt, zum Tanken gefahren, auf eigener Achse nach Hause überführt.
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Die anderen beiden Käufe davor

Bei der XJ 600 S und der GSF 1200 haben mir die bisherigen Eigentümer die Papiere übergeben, den Zeitpunkt vom Gefahrenübergang bestätigen lassen und ich bin mit deren Kennzeichen nach Hause gerollt.

Am nächsten Tag dann auf mich umgemeldet und gut.
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Egal welche der Varianten ich im Web vortrage, immer gibt's Schelte. :D

»Ich würde das nie machen!« - »Ich will Bargeld!« - »Meine Versicherung hat mir aber gesagt, ...«. :D

Es ist Vertrauenssache. Aber das ist der Kauf sowieso bei den drei Maschinen gewesen: Keine Wartungshistorie, ein paar alte Rechnungen, kein Serviceheft. Da kann man dann auch den langhaarigen Typen mit der auf sich zugelassenen Maschine davonrollen lassen... :D