Roller 50 kmh BJ 1999, muss ich ihn auf 45 kmh oder 50 kmh anmelden, weil ich darf ja eigentlich nur 45 fahren aber in den Papieren steht 50 wegen dem Baujahr?

1 Antwort

§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html Dort Punkt 8.

Somit ist sichergestellt, dass du das Zweirad mit der Fahrerlaubnisklasse AM fahren darfst, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt..

Ein Roller von dir genannter Roller wird nicht "angemeldet", sondern versichert. Beim Versicherer legst du die Betriebserlaubnis vor. Der vermerkt alle relevanten Merkmale.

Das war´s.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort aber das hat meine Frage nicht beantwortet.

Ich mache online die Versicherung.

Und muss auswählen ob ich 45 oder 50 kmh versichere.

Aber ich weiß nicht was von beiden ich machen muss, da ich ja eigentlich nur 45 fahren darf, aber der Roller mit 50 eingetragen ist, und ich es ja auch fahren darf laut dem dir genannten Paragraphen.

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@Jeyz094
das hat meine Frage nicht beantwortet.

Doch, voll und ganz.

da ich ja eigentlich nur 45 fahren darf,...

...dann solltest du dir noch einmal in Ruhe den von mir auszugsweise zitierten Text des entsprechenden Paragraphen durchlesen, vorzugsweise den fett hervorgehobenen Text.

Da du mit dem genannten Roller fahren darfst, wählst du die Option "50 km/h".

Ich mache online die Versicherung.

Das ist dein gutes Recht, aber im Schadenfall wird dir niemand helfen, auch nicht in diesem Forum.

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