Muss ein Motorrad vom Baujahr 2017 einen Killswitch haben?

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Nach 30 Sekunden auf Wikipedia hab ich das gefunden 

Motorräder mit elektronischer Kraftstoffeinspritzung (ab 1. Januar 2006, Euro 3) verfügen über einen automatischen Batterietrennschalter (Lagesensor), der bei einem Neigungswinkel, der auf einen Sturz hindeutet, ausgelöst wird.
Ebenso muss bei Motorrädern die Zündung unterbrochen werden, wenn der Seiten- oder Hauptständer ausgeklappt ist und gleichzeitig ein Gang eingelegt ist.

Von einer Pflicht stand nichts da, kann aber auch einfach nicht aktuell sein.

Ist m.W. nach nicht vorgeschrieben, soweit ein Neigungs- Kippsensor vorhanden ist, der die Zündung unterbricht.  Ob es solche Sensoren ohne zusätzlichen Killschalter auch bei älteren Vergasermodellen gibt wei0ß ich nicht. Mein Bike hat jedenfalls Beides und beides funktioniert.

So wie ich im Netz lesen konnte soll es "einige" Leichtkrafträder und Roller geben, die einen derartigen Schalter ebenfalls nicht aufweisen.