IXS HX 523

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Egal wo gekauft.

Du hast 24 Monate Gewährleistung.

D.h. Du hast Anspruch auf "Nacherfüllung" in Form von Tausch oder Reparatur.

Aber...jetzt kommts... der Kunde(also Du) hat die Wahl zwischen Tausch und Reparatur. Wenn der Händler eine identische Ware hat, muss er sie dir auf Verlangen rausrücken. Punkt.

Tut er natürlich nicht gern. Muss er aber. Hat er keine vergleichbare Ware, hat er das Recht dir "Nachbesserung", also Reparatur anzubieten. Wenn das zweimal nicht klappt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Sprich: Geld zurück.

Wenn er also noch 'nen Helm im Laden hat, hol ihn Dir sofort, Du kannst drauf bestehen.

enigmaenomine 
Fragesteller
 04.05.2010, 22:24

ja ok Bezahlt habe ich den ja noch nicht :)

Ich wollte den erst im August bezahlen.

Dann kann ich ja auch sagen das er kein Geld bekommt wenn der schaden nicht behoben wird :)

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Ich habe zwar keinen solchen Helm, aber gegen das Einsenden und den Reparaturversuch kannst Du nichts einwenden. Ich würde lediglich darauf achten, dass es nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt und zeitig mahnen (schriftlich natürlich!).

feuerhund  05.05.2010, 21:00

Ist nicht ganz richtig,Gewährleistung muss der Händler leisten,nicht der Hersteller.Der ist für Garantie zuständig. Also nix einschicken, denn erst Gewährleistung,dann Garantie!

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