Ist es erlaubt zusätzlich zu meinem Kupplungshebel einen Bremshebel für die Hinterbremse anzubringen?

5 Antworten

Denke dasselbe wie 'gaskutscher': es sollte mich sehr wundern, wenn du dafür eine Straßenzulassung in Austria erhalten solltest. Erkundige dich und rechne mit einem Nein.

Du willst also einen zusätzlichen Bremskreis anbringen, daher würdest du zumindest eine neue Halterung für die Bremszange und/oder eine Bremspumpe benötigen.

Da es keine zum Anschrauben gibt und auch serienmäßig keine Halterung an der Schwinge vorhanden ist, wird dies legal wohl kaum möglich sein

Zudem wäre die Verwechselungsgefahr gegeben, nicht auszudenken wenn du bei 160 eigentlich nur Kuppeln willst...

Nein, ich denke ein Bike mit Straßenzulassung und für Stunts gedacht ergibt wenig Sinn.

Es gibt zwar Firmen, die sich auf Umbauten und Abnahmen von Bikes für körperlich eingeschränkte Personen spezialisiert haben, aber Stuntmänner sind da eher selten ;-)

Ich kenne einige Leute die die Rekluse Z-Start Automatikkupplung an ihren Enduros haben, inkl. der optionalen Handhebelbedienung der Hinterbremse.

Und da gab es nie Probleme so lange die  Funktion des Fußbremshebels voll erhalten bleibt.
Allerdings ist keiner von denen aus .at. Und die gehen alle zu dem Gutachter der beim örtlichen  KTM Händler ins Haus kommt ..... ;o)

Jayjay12  10.10.2016, 16:09

Na sowas. Gut geschmiert läuft alles besser ;P

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Da würde ich mal mit dem TÜV in Verbindung setzen (in Österreich heisst die Organisation vielleicht anders), es gibt für Leute mit Behinderungen (z.B. nach Nervenverletzungen im Wadenbeinbereich) sicher Möglichkeiten, ein Motorrad legal umzubauen. Ob du selbst behindert bist spielt dabei bezüglich der Legalität eines solchen Umbaus keine Rolle

Jayjay12  10.10.2016, 16:14

Musst du dafür kein Attest, Dokument der Anerkennung durch die Behörde, Behinderten-Ausweis oder ähnliches beifügen, Uli? Geht das einfach so, indem man behauptet, das müsse behindertengerecht 'umgemodelt' werden?

Kann ich mir in deutschen Landen kaum vorstellen, ehrlich gesagt.

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fritzdacat  10.10.2016, 17:09
@Jayjay12

Nein, denn es ist ein Umbau der Maschine, dieser muss "genehmigt" sein, nicht der Mensch. Du darfst z.B. auch ein Fahrzeug fahren, das einmal für einen Rollstuhlfahrer umgebaut wurde.

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Für ein Stuntbike -> ja. Da muss man sich ja an keine Regeln bezüglich der Zulassung halten (dafür an Sicherheitsbedingungen vom Veranstalter).

Ich frage mich jedoch: Welche Situation gibt es in der man die Fußbremse nicht mit dem Fuß bedienen kann? Wheelie und mit dem Fuß auf der Bar stehen? Da regelt man mit dem Gasgriff was abgeht.

Kurzum: Ich bin sehr skeptisch. Sowohl bezüglich Nutzen sowie der Möglichkeit das legalisiert zu bekommen.

Integralbremsen gibt es zwar, aber was hast du eigentlich als Maschine?