Ist ein flexibler Nummernschildhalter erlaubt?

2 Antworten

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Flexible Kennzeichenhalter scheinen tatsächlich erlaubt zu sein. Maßgebliche Bestimmung hierfür ist § 60 StVZO, der die Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen regelt. Wesentlich scheint hierbei zu sein, dass das Kennzeichen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein muss (§ 60 Abs. 2). Nach Abs. 5a sind Kennzeichen und Kennzeichen-Beleuchtungseinrichtungen an beweglichen Fahrzeugteilen zulässig, wenn das bewegliche Fahrzeugteil nur eine Normallage für die Straßenfahrt hat, ferner ... (trifft hier nicht zu). Für die Praxis bedeutet das meiner Ansicht nach, dass die Halterun in irgendeiner Form arretierbar sein muss, um dem Abs. 2 zu genügen (Einhaltung des Winkelbereiches von je 30°)

Ich mach mir auf die Jacke zwei Klettstreifen... da papp ich dann das Blech dran... ab 200 Km/H darf ich mich dann aber nicht mehr hinter die Scheibe klemmen... der Winkel passt dann nicht mehr... aber damit kann ich leben... ich habe dafür ein cleanes Heck am Mopped ;-)

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@kobaia

Wird nicht gehen, obwohl Du vielleicht noch beweglich, aber kein "Fahrzeugteil" bist ;-).

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hmmmm vielleicht ist es noch zu früh für mich, aber ein Nummernschild das sich IN die Felge einklappen läßt??? Zum Parken ?, denn fahren geht ja dann wohl nicht mehr. Sollte also ähnlich wie der Seitenständer mit einer "Wegfahrsperre" gesichert sein. Oder meinst Du ähnlich wie bei Fußrasten, das sich in Kurvenfahrten etwas hochklappt wegen der Schräglagenfreiheit?