Frage wegen Versicherung.. auf wen zulassen?

4 Antworten

Als erstes: Tritt deinem Lebensgefährten in den Hintern! Er weiß doch, dass das alles neu für dich ist, dann soll(te) er dir auch ein wenig behilflich sein und nicht "genervt", würde er dir helfen, würdest du nicht nerven!

Man muss keinen Führerschein besitzen, um ein Fahrzeug zuzulassen (soweit ich weiß, Kostja, korrigere mich bitte, wenn ich falsch liege). Man muss aber folgende Angaben machen: Alter des (jüngsten) Fahrerers und wann dieser den Führerschein erworben hat. Natürlich kann dein Lebensgefährte das Motorrad über die "Zweitwagenregelung" bei der Versicherung, bei der er auch das Auto versichert hat, anmelden. Dann schätze ich (kein echtes Wissen!!! Allerdings war's bei den Fahrzeugen meiner Söhne immer so, dass die "Zweitwagenregelung" deutlich günstiger war), dass es etwas günstiger wird, als wenn du selbst Versicherungsnehmer wärst. Er steht aber dann auch als "Halter" in der Zulassungsbescheinigung I und II.

Ob es einen finanziellen Unterschied macht, ob nun du oder er das Motorrad bei einer anderen Gesellschaft wie das Auto deines Lebensgefährten versichert, kann ich leider nicht abschätzen, die Angaben über den Fahrer und den Zeitpunkt des Erwerbs des entsprechenden Führerscheins müssen dennoch gemacht werden.

Bist du noch unter 26 Jahren (was ich jetzt nicht glaube, da du "in meinem hohen Alter" geschrieben hast) ist's meistens/immer teurer, aber da trifft's die jungen Männer härter als die jungen Frauen....

Ansonsten zur Vorgehensweise:

  1. Versicherung abschließen, da bekommt man eine sog. eVB (elektronische Versicherungs Bestätigung), ist nur eine Nummer, früher bekam man die sog. Doppelkarte, wurde ersetzt durch die eVB. Hast du den Fahrzeugschein noch nicht, was meist bei Neufahrzeugen so ist, dann musst du den nachreichen (per Fax oder eingescannt per Mail).
  2. Mit den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und Personalausweis des Fahrzeugs und der eVB zur Zulassungsstelle, wird das Fahrzeug auf deinen Lebensgefährten zugelassen brauchst du noch eine Vollmacht von ihm. Für die Steuer deine Kontonummer (falls das Konto vom Lebensgefärten den Vordruck von ihm ausfüllen lassen, kann man bei der zuständigen Zulassungsstelle, genau wie auch eine Vollmacht downloaden)
  3. Nummernschild/Kennzeichen machen lassen, kann man oft direkt bei der Zulassungsstelle
  4. Kennzeichen ran schrauben
  5. Fahren und Spaß haben ;-)))

Man darf übrigens, mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug vom Händler zur (nächsten?) Zulassungsstelle fahren, aber nur auf direktem Weg, nicht über Los und keine 2000 Monopoli-Euro kassieren ;-))) Allerings... ist der Händler in München und du musst in Berlin zulassen, würde ich mich erst noch erkundigen, ob das dann auch noch ok wäre, bei einer so großen Entfernung.

Viel Spaß und allzeit gute Fahrt :-)))

Mankalita2  08.07.2016, 18:14

Hahahaha "freudscher Vertippsler"....

Mit den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und Personalausweis des Fahrzeugs 

Mit den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) des Fahrzeugs und Personalausweis

..... sollte das heißen... man soll nicht noch "rumpfuschen" *lach*

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deralte  08.07.2016, 18:19
@Mankalita2

Tine, das hat schon Hand und Fuß, aber ein "Kinken" ist drin: Der Versicherungsnehmer muss nicht automatisch Halter sein.

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Mankalita2  08.07.2016, 18:24
@deralte

Ahhh ok, danke Kostja! :-))) Ich kenne das nur so, bei sämtlichen Fahrzeugen meiner Jungs, die ich als "Zweitwagen" angemeldet hatte, stand ich dann auch als Halter drin... hatte ne ganze Weile nen richtig fetten Fuhrpark *lol*.... und habe die Strafzettel und Parktickets bekommen (die sie schön brav selbst bezahlen durften *lol*) ;-)))

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Dein Freund kann das Bike als Zweitfahrzeug anmelden, was wesentlich günstiger für dich werden wird. Die Versicherung kann euch genaue Auskunft geben wie viel das kosten wird. Seinerzeit hatte ich das Bike als Zweitfahrzeug mit 75% versichert bekommen im ersten Jahr, danach fiel sie weiter. Kosten beliefen sich jährlich auf etwa 125 Euro bei 65 PS.

Du musst dich erst einmal entscheiden, was du wissen möchtest.: Auf wen zulassen oder wer wird Versicherungsnehmer? Das sind schon einmal zwei Paar Schuhe.

Die besagten 125% vergiss bitte ganz schnell. Das ist Schnee von vor-vorgestern.

Empfehelnswert ist es nicht, dass du Versicherungsnehmerin (VN) wirst. Dein Freund wird einen besseren Kurs aushandeln können. Es stellt sich die Frage, wo er das Auto versichert hat. Wenn der Versicherer ganz zufällig in Coburg sitzt, dann macht einen ganz großen Bogen um diesen Verein. Deren Bedingungen passen auf Autos, aber nicht auf Motorräder.

Mein Tipp: Suche in deiner Gegend einen Versicherungsmakler, aber nicht einen mit einer 50.000€-Homepage. Der Kollege wird es schon richten. :)

Mankalita2  08.07.2016, 18:15

Mein Tipp: Suche in deiner Gegend einen Versicherungsmakler,

Guter Vorschlag Kostja :-)))

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Mankalita hat dir ja schon wunderbar den Ablauf erklärt :-)

Dein Freund muss dein Motorrad auch nicht als Zweitfahrzeug zulassen. Bei meiner Vor-versicherung wurde mir sogar erklärt, dass die das garnicht anbieten :-( Warum auch immer...bin da aus gutem Grund nicht mehr.

Er kann eine eigenständige Versicherung auf seinen Namen, mit dir als Halterin und Hauptnutzerin bei jeder beliebigen Versicherungsgesellschaft abschließen. Dann greifen häufig auch seine guten Konditionen fast ganz (die niedrigen Prozente). Kleine Mehrkosten gibt es in deiner Situation, wenn der VN nicht der Halter ist oder ein Fahrer unter 24 Jahre (?) das Fahrzeug führt.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es für dich von Vorteil sein kann, wenn du zwar nicht als Versicherungsnehmer, aber zumindest als Halter und Hauptnutzer bei der Versicherung geführt wirst. Ich fuhr PKW auch immer nur als "Halter".
Als ich mein Motorrad auf mich selbst versicherte, wurden mir meine PKW-Jahre als schadenfrei angerechnet, obwohl ich nie Versicherungsnehmer war. "Halter und Hauptnutzer" reichten dieser Versicherungsgesellschaft als Nachweis aus. Aber ich denke, das kann überall etwas abweichen. Vergleichen lohnt sich hier!

deralte  09.07.2016, 11:03

1.) Auch ein Vertrag mit Zweitfahrzeugregelung ist ein eigenständiger Vertrag.

2.) Im Zuge der von dir angesprochenen Rabattübertragung ist es vollkommen unerheblich, ob man als Halter des Fahrzeuges geführt wird oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass man in der fraglichen Zeit das Fahzeug überwiegend genutzt hat.

3.) VN / Haltertrennung: Am Markt gibt es drei Konstellationen. 1. Den Versicherer interessiert eine VN / Haltertrennung überhaupt nicht. Dann gibt es auch keine "kleinen" Mehrkosten. 2. Der Versicherer mag eine Trennung- warum auch immer- nicht. Dann gibt es einen Prämienaufschlag. Mir bekanntes Beispiel: 50%. 3. Der Versicherer leht eine VN / Haltertrennung kategorisch ab.

4.) Das Alter des (der) Fahrer. Der Markt ist vollkommen unübersichtlich. Altergrenzen von 20-25 Jahren werden genannt.

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FrauElster  09.07.2016, 14:10
@deralte

1.) Ah ok das wusste ich nicht, gut dass du es sagst. Ich dachte bisher, man kann ein nach "Zweitfahrzeugregelung" versichertes Fahrzeug nicht bei einem anderen Versicherer laufen lassen als das Erstfahrzeug. Und darum gings mir ja.

2.) Da kann ich nur weitergeben, was mir mein Versicherungsonkel erzählt hat.

3.) Fällt das dann nicht unter den Prämienaufschlag, den du erwähnst? Das sind in meinen -Entschuldigung laienhaften Augen- Mehrkosen.

4.) Deshalb das (?) hinter der Zahl.

Aber gut, das ist wie mit den Warnwesten, die ja nur vor Gefahren warnen sollen... In Zukunft lass ich dir gern die ganzen Versicherungsthemen. Als Profi :-)

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