Habe ich bei einem Diebstahl von Teilen an dem Motorrad ein "Sonderkündigungsrecht"?
Eine Frage an unseren "Versicherungsexperten". Ich habe weder in der Police noch im Internet etwas Eindeutiges gefunden.
Ich habe eine Versicherung für mein Auto und als Zweitfahrzeug mein Motorrad bei der gleichen Versicherung versichert. Wenn mir ein Spiegel gestohlen wird, hat ja die Versicherung das Recht zu kündigen. Habe ich aber auch das Recht auf einer "Sonderkündigung" durchzusetzen? Erlischt dann die gesamte Versicherung für beide Fahrzeuge? Ist es genauso, wenn mir von meinem "Hauptfahrzeug" der "Stern" gestohlen wird? Gruß Bonny
1 Antwort
Wenn Du "Diebstahl" in Deiner Frage durch "Eintritt eines Schadenereignisses" ersetzt, dann ist meine Antwort nicht nur für (Teile)-Diebstahl, sondern pauschal gültig.
Du hast das Recht, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung eine Kündigung auszusprechen (natürlich in Schriftform). Du bestimmst, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf des Vertrages, wirksam wird. Diese Kündigung muss auch innerhalb eines Monats dem Versicherer zugehen, nachdem er seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Und da liegt schon der Hase im Pfeffer begraben : Es ist also möglich, dass Du aufgrund der Frist kündigen "musst", obwohl Du von Deiner Versicherung noch keine Entschädigung erhalten hast ...
Der Versicherer kann Dir aus dem gleichen Grund kündigen. Er kann aber nicht den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bestimmen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Dir wirksam. (wie lange benötigt denn die Post?)
So, und nun zu Deinen zwei Fahrzeugen. Beide haben rechtlich voneinander unabhängige Verträge. Eine "Sippenhaft" ist mir nicht bekannt, jedenfalls nicht bei Privatkunden.
Und vergiss bitte die Antwort von "demosthenes". Er hat wohl heute morgen einen Kasper gefrühstückt. :-)
:-) Hehe, ne, der hat nen Platten, und beweist trotzdem Humor :-)