Habe ich bei einem Diebstahl von Teilen an dem Motorrad ein "Sonderkündigungsrecht"?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du "Diebstahl" in Deiner Frage durch "Eintritt eines Schadenereignisses" ersetzt, dann ist meine Antwort nicht nur für (Teile)-Diebstahl, sondern pauschal gültig.

Du hast das Recht, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung eine Kündigung auszusprechen (natürlich in Schriftform). Du bestimmst, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf des Vertrages, wirksam wird. Diese Kündigung muss auch innerhalb eines Monats dem Versicherer zugehen, nachdem er seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Und da liegt schon der Hase im Pfeffer begraben : Es ist also möglich, dass Du aufgrund der Frist kündigen "musst", obwohl Du von Deiner Versicherung noch keine Entschädigung erhalten hast ...

Der Versicherer kann Dir aus dem gleichen Grund kündigen. Er kann aber nicht den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bestimmen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei Dir wirksam. (wie lange benötigt denn die Post?)

So, und nun zu Deinen zwei Fahrzeugen. Beide haben rechtlich voneinander unabhängige Verträge. Eine "Sippenhaft" ist mir nicht bekannt, jedenfalls nicht bei Privatkunden.

Und vergiss bitte die Antwort von "demosthenes". Er hat wohl heute morgen einen Kasper gefrühstückt. :-)

:-) Hehe, ne, der hat nen Platten, und beweist trotzdem Humor :-)

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@user5432

Ach so. Die Versicherung wollte den platten Reifen nicht bezahlen. Kann ich verstehen. Hätte ich auch nicht bezahlt.

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@deralte

Nö, du verstehst wieder nur Bahnhof, demosthenes hatte nen Plattfuß!

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