Zahlt die Versicherung wen das Motorrad trotz Lenkrad Sperre geklaut wird?

3 Antworten

Hey Keanu,

du hast deinen Text doch gut geschrieben, also alles gut.

Ich schließe mich der Meinung von "deraltealte" an. Aus eigener Erfahrung zahlt wie von ihm beschrieben die Versicherung, wenn das Motorrad gegen unbefugten Zugriff geschütz wurde. (Auch wenn ein Möpp kein Lenkrad hat, heißt es auch hier Lenkradschloss ;P ).

Zu so einem Schutz zählt auch die Sperre, mit der du den Lenker arretieren kannst, wenn du den Lenker ganz einschlägst und dabei den Schlüssel ganz rum drehst, bis der Lenker einrastet. Oder auch den Schlüssel nicht direkt neben der Maschine lagern. Bei meiner Versicherung zahlt die Teilkasko, solange der Schlüssel nicht ohne weiteres zugänglich ist und das Lenkradschloss eingerastet. Ein zusätzliches Schloss oder sogar eine Alarmanlage benötige ich nicht, dass bei einem Diebstahl die Vers. zahlt. Wenn meine Vers. bei meiner Maschine so schon zahlt, dann sollte es definitiv auch bei dir der Fall sein. Im Zweifel die Versicherung fragen.

Zusätzliche Schlösser sind hauptsächlich für's eigene Wohlbefinden. Ansonsten, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schau dich regelmäßig um. Es gibt immer wieder Angebote, bei entsprechenden Läden/Shops. Wenn du dich weiter absichern willst, ist vielleicht auch ein Felgenscchloss etwas für dich. Mal in einen Polo/Louis etc. pp. zu gehen kostet nur etwas Zeit und du kannnst dich mal unverbindlich beraten lassen.

Viele Grüße und gute Fahrt,

Alex

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man erkennt schon ob jemand den Text "hingeschmiert", oder Schreib- bzw. Tippfehler gemacht hat. Passiert mir auch. Dein Text ist aber gut lesbar und Du hast Dir Mühe gegeben. Das sieht man.

Die ehrliche Art und Weise wie Du schreibst, gefällt mir. Das macht Spaß zu lesen. Deshalb bekommst Du von mir einen "Daumen hoch" und ein Kompliment zur Motivation. Herzlich Willkommen hier, und weiter so. Gruß Bonny    

Kein Motorrad besitzt ein Lenkradschloss, denn es besitzt kein Lenkrad. (...das musste ich einfach schreiben...)

Wenn das Zweirad mittels abgeschlossenen Lenkschloss ( Beispiel: https://www.ebay.de/p/6005157875 ) gegen unbefugte Wegnahme gesichert ist, dann zahlt die zuständige Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten (wenn das Moped lediglich beim Diebstahlversuch beschädigt wurde oder wieder aufgefunden wurde), bzw. bei Nichtauffinden den Zeitwert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung