Wie ist das jetzt mit der Radabdeckung??

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weiteres auch unter der Fragestellung: http://www.motorradfrage.net/frage/spritzschutz-noch-pflicht-bsp-yamaha-fzr1000-polizei-bemaengelt

Je nachdem nach welchem Recht/Vorschrift das Fahrzeug seine Betriebszulassung erhält, gelten unterschiedliche Regelungen. Bei einer Abnahme nach StvZo gilt die 15cm Regelung, auch bei nachträglichem Umbau. Bei Zulassungen nach EU-Recht kann auf ein langen Spritzschutz verzichtet werden, dennoch muss bzw. sollte bei nachträglichem Umbauten auf einen "ausreichenden" Spritzschutz/Radabdeckung geachtet werden, wobei "ausreichend" angesichts der vorhandenen unterschiedlichen Heckabschlüsse recht allgemein gefasst ist.

polobeagle 
Fragesteller
 05.10.2009, 13:54

Aus dem Link habe ich ja den Eintrag kopiert.

Wo/wie erfahre ich denn jetzt unter welchem Recht/Vorschrift mein Fahrzeug die Betriebszulassung bekommen hat?

Yamaha XT660X Bj.2008 offiziell Importiert über einen Vertragshändler.

0
frschilling  05.10.2009, 14:08
@polobeagle

Ganz einfach: Wenn's in Deutschland zugelassen ist/werden soll, dann gilt die StVZO.

0
user1332  05.10.2009, 14:19
@polobeagle

Im neuen Fahrzeugschein steht es unter dem Buchstaben K, steht dort was mit "e" am Anfang dann ist es nach EU-Bedingungen zugelassen. Wie es sich bei den "alten" Scheinen verhält, keine Ahnung da mir keiner mehr vorliegt.

0
polobeagle 
Fragesteller
 05.10.2009, 17:41
@user1332

fängt bei mir im Schein mit "e-13..."an.

Dann weiß ich ja woran ich bin ;o) Vielen Dank

0