Wie ist das jetzt mit der Radabdeckung??
Hallo zusammen.
Beim Stöbern in den Tips bin ich auf folgenden Eintrag gestoßen:
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
Kann mir mal kurz jemand den Unterschied bei den genannten Zulassungen erklären? Danke!
VG
1 Antwort

Weiteres auch unter der Fragestellung: http://www.motorradfrage.net/frage/spritzschutz-noch-pflicht-bsp-yamaha-fzr1000-polizei-bemaengelt
Je nachdem nach welchem Recht/Vorschrift das Fahrzeug seine Betriebszulassung erhält, gelten unterschiedliche Regelungen. Bei einer Abnahme nach StvZo gilt die 15cm Regelung, auch bei nachträglichem Umbau. Bei Zulassungen nach EU-Recht kann auf ein langen Spritzschutz verzichtet werden, dennoch muss bzw. sollte bei nachträglichem Umbauten auf einen "ausreichenden" Spritzschutz/Radabdeckung geachtet werden, wobei "ausreichend" angesichts der vorhandenen unterschiedlichen Heckabschlüsse recht allgemein gefasst ist.

Ganz einfach: Wenn's in Deutschland zugelassen ist/werden soll, dann gilt die StVZO.

Im neuen Fahrzeugschein steht es unter dem Buchstaben K, steht dort was mit "e" am Anfang dann ist es nach EU-Bedingungen zugelassen. Wie es sich bei den "alten" Scheinen verhält, keine Ahnung da mir keiner mehr vorliegt.

fängt bei mir im Schein mit "e-13..."an.
Dann weiß ich ja woran ich bin ;o) Vielen Dank

Aus dem Link habe ich ja den Eintrag kopiert.
Wo/wie erfahre ich denn jetzt unter welchem Recht/Vorschrift mein Fahrzeug die Betriebszulassung bekommen hat?
Yamaha XT660X Bj.2008 offiziell Importiert über einen Vertragshändler.