Wie hoch ist das Geldbuße für wheelie auf motorrad?

1 Antwort

Normalerweise bekommst Du keine Strafe, weil es nicht verboten ist in Deutschland

Aber passiert da durch einen Unfall und es wird jemand verletzt oder noch schlimmeres........., dann wird es richtig unlustig. Der Rest steht dazu im Strafgesetzbuch § 315 b in Deutschland.

In Österreich ist es anders, bis 10000,- Euro, drei Tage Beschlagnahme steht alles im Bundesgesetz § 102 Abs. 3c.

Vorausgesetzt Du kannst es einen Wheelie zufahren und warum möchtest Du einen fahren? Schau Dir doch mal auf YouTube einige Videos an, aber auch die anderen die dabei einiges zerlegt haben und auch Unfälle entstanden sind.

Meine versöhnliche Meinung dazu ich brauche sie nicht und habe letztens in Österreich selbst erlebt wie einer es versucht hat und sich richtig auf die Schn.... gelegt hat, es ist zwar nichts weiter passiert, weil wir alle so schnell reagiert hatten. Er hatte einen ganzen Arsch voller Abschürfungen, keine Schutzkleidung und seine " Freunde " die zusammen unterwegs waren, waren auch fort. Warum wohl waren sie verschwunden, gute Freunde ????????

ArcziK 
Fragesteller
 04.06.2023, 16:07

Ich mache das nicht, um jemanden zu beeindrucken. Ich mache das abseits der Menschen, außerhalb der Stadt.

 Ich möchte nur wissen, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn die Polizei vorbeikommt

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gtr14  04.06.2023, 18:53
@ArcziK

Habe ich Dir doch geschrieben oder??????

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geoka  05.06.2023, 06:57
Normalerweise bekommst Du keine Strafe, weil es nicht verboten ist in Deutschland

Du widerspreche ich dir. Regelmäßig wird so etwas geahndet auf Basis verschiedener Vorschriften. Klar kann man sich dagegen anwaltlich wehren, aber ob es immer hilft?

Es ist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. §315b BGB nach einem Urteil des AG Lübeck, aber das ist eine Einzelfallentscheidung.

Dennoch muss man sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben und das ist bei einem Wheelie nicht der Fall. Evtl. noch "übermäßige Straßennutzung als Tatvorwurf. Und wenn Tiere, Personen auch nur ansatzweise gefährdet sein könnten oder Sachschaden am Eigentum der BRD oder anderer Dritter entstehen könnte, wird es auch zu einem Problem.

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