

Normalerweise bekommst Du keine Strafe, weil es nicht verboten ist in Deutschland
Aber passiert da durch einen Unfall und es wird jemand verletzt oder noch schlimmeres........., dann wird es richtig unlustig. Der Rest steht dazu im Strafgesetzbuch § 315 b in Deutschland.
In Österreich ist es anders, bis 10000,- Euro, drei Tage Beschlagnahme steht alles im Bundesgesetz § 102 Abs. 3c.
Vorausgesetzt Du kannst es einen Wheelie zufahren und warum möchtest Du einen fahren? Schau Dir doch mal auf YouTube einige Videos an, aber auch die anderen die dabei einiges zerlegt haben und auch Unfälle entstanden sind.
Meine versöhnliche Meinung dazu ich brauche sie nicht und habe letztens in Österreich selbst erlebt wie einer es versucht hat und sich richtig auf die Schn.... gelegt hat, es ist zwar nichts weiter passiert, weil wir alle so schnell reagiert hatten. Er hatte einen ganzen Arsch voller Abschürfungen, keine Schutzkleidung und seine " Freunde " die zusammen unterwegs waren, waren auch fort. Warum wohl waren sie verschwunden, gute Freunde ????????