Verjährung Strafverfügung aus Österreich?

2 Antworten

Das Fahren ohne Vignette auf den bemauteten Straßen ist eine
Verwaltungsübertretung nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz und keine
Begleichung der Mautschuld. Die Strafe wird in einem
Verwaltungsverfahren festgesetzt. Die Vollstreckungsverjährung ist im
Verwaltungsstrafgesetz, § 31 (3) festgelegt und beträgt 3 Jahre ab
rechtsgültiger Verhängung.

Bemerkung:
Anonymverfügung - nach rechtzeitiger Einzahlung wird diese nicht vorgemerkt.
Strafverfügung - Wird im "Verkehrssünderregister" vorgemerkt.

Am besten wende dich an einen Verkehrsrechtanwalt (ADAC z.B.) oder bezahl die Strafe.