Muss ein Händler immer Garantie auf Gebrauchtmotorräder geben?

1 Antwort

Hi RedBull. Ich glaube, es ist so: Gesetzlich ist jeder Händler verpflichtet, auf ein Gebrauchtmotorrad 2 Jahre Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie!) zu geben. Er kann, soweit er das mit dem Käufer vereinbart, die Gewährleistung auf 1 Jahr drosseln, was natürlich jeder Händler macht. Das erste halbe Jahr hat der Händler Beweispflicht, das zweite halbe Jahr der Käufer. Garantien kann man evtl auch so abschließen, wobei ich von den ganzen Gebrauchtauto/motorradgarantien nichts halte ..

Ich bin der Meinung dass die gesetzlich festgelegte Gewährleistungsplicht 1 Jahr ist. Das mit den 6/6 Monaten ist so richtig.

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