Mangelhafte verarbeitung bei Markenkombi von Dainese

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegenüber dem Händler: Gesetzliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) von zwei Jahren ab Abholung der Kombi. Aber: Nach Ablauf von sechs Monaten muss Sohnemann die Mangelhaftigkeit ("von Anfang an") beweisen. Dazu gehört auch: Selbst keine Mängel verursacht, z. B. Kombi zu knapp. Händler scheint mitzumachen, also muss er ran. Händler kann sich übrigens seinerseits bei Dainese schadlos halten.

Gegenüber Dainese: Nur bei schriftlicher Hersteller-"Garantie". Zeitraum beachten. Nicht relevant: AGB eines Dainese-Shops (außer dort gekauft). Denn diese gelten nur zwischen Shop und Kunden, selbst wenn bei allen Shops identisch.

Fazit: Wohl eher an den Händler halten (der ja auch den Kunden behalten will, oder?).

Deinen schreiben stimme ich voll und ganz zu. Als Sohnemann sich die Combi zulegte, lies er sich Händler (Verkäuferin) bei der Anprobe beraten.Die Reklamation wurde auch vom Händler voll anerkannt,aber eben von Hersteller (angeblich ) nicht. Sollte ich jetzt einen Dainese-Shop auftreiben der mir diese zwei Jahre Garatie zusprechen würde,müßte dies doch einen Yamaha-Händler nur ein leichtes Schulterzucken kosten. Gruß Fred.

0
@Fred61

Frage ist, wo der Händler seine Kombis bezogen hat - direkt von Dainese oder über Yamaha? Zwar kann er sich in jedem Fall bei seinem Hintermann schadlos halten, doch wird Yamaha Kombis reparieren? - Das kann aber nicht Euer Problem sein.

0

Alles nur vom Hörensagen, aber ähnliche Geschichten habe ich schon mehrfach gehört. Auch von Dainese-Verkäufern, die eindeutig zu kleine Kombis verkauft haben und sich später nicht mehr für die falsche Beratung interessierten. Aber wie gesagt, selbst erlebt habe ich das nicht!

Hm wär ich schon länger in diesen Forum hätt ich bestimmt den einen od,den anderen Eintrag (über solch einen Fall ) gelesen.Gruß Fred.

0

Hallo Fred,

da haben wir mal wieder das Thema Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Der Händler bezieht sich auf die (gesetzlichen) Gewährleistungsansprüche (u.a. Umkehr der Beweislast nach sechs Monaten ab Kaufdatum), die andere Sache ist, ob der Hersteller (Dainese), freiwillig (!) eine Garantie bietet. Die Länge der Garantiezeit kann der Hersteller in seinem Ermessen festlegen. Hierzu noch ein Link: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

In diesem Fall ist es sinnvoll, wie Kaheiro schon geschrieben hat, sich direkt an den Hersteller (Generalimporteur) zu wenden.

Dank dir für deine Antwort aber irgenwie denk ich mir,wäre es doch für den Händler leichter den Schaden bei Dainese ( wenn diese wirklich zwei Jahre garant. geben, wie ich hoffe ) zu regeln.Wo so frage ich mich,bleibt dabei die Kundenbetreuung. Mit Ruhm kann sich der Händler in der Hinsicht nicht bekleckern,voneiner positiven Werbung ganz zu schweigen.Gruß Fred.

0

Falls der Hersteller - selbst und direkt - ein Garantieversprechen abgegeben hat, ist das so richtig.

Falls nicht: Suche von germania in bella italia la kulanzia und finde molto, ma non troppo :-))

0