Was beinhaltet die Garantie vom Händler beim Kauf einer gebrauchten Maschine?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Otto - Du bist ja ein Bürofachmann. Also lies mal. Es fängt mal schon so an wie: Worin besteht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei einem gebraucht gekauften Motorrad? Als Gewährleistung bezeichnet man den gesetzlichen Anspruch des Käufers, dass das gekaufte Motorrad keine Sach- und Rechtsmängel hat. Unter einer Garantie versteht man die freiwillige Zusicherung des Verkäufers, für bestimmte Eigenschaften einzustehen. Eine Garantie tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Muss auch bei Privatverkäufen eine Art Gewährleistung gegeben werden? Die gesetzlichen Regelungen gelten auch bei Privatverkäufen. Hier kann allerdings die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Damit der Verkäufer später nachweisen kann, dass die Gewährleistung tatsächlich ausgeschlossen wurde, sollte dies immer schriftlich und ausdrücklich im Kaufvertrag erfolgen. Anders beim Kauf vom Händler, der kann die Gewährleistung bei gebrauchten Motorrädern nicht ausschließen, sondern nur von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Was macht man, wenn das kürzlich gekaufte, gebrauchte Motorrad nach wenigen 100 Kilometern einen kapitalen Motorschaden erleidet? Fein raus ist der, der sein Gebrauchtmotorrad beim Händler gekauft hat. Für die ersten sechs Monate ab dem Kauf gilt die Vermutung, dass die »Anlage« für den Motorschaden schon bei Übergabe vorhanden war. Das Gegenteil wird der Händler schwer beweisen können. Nach Wahl des Käufers – nicht des Händlers – muss dieser reparieren, ein neues Motorrad liefern, das defekte Motorrad zurücknehmen oder einen Teil des Kaufpreises zurückzahlen. Anders sieht es beim Privatkauf aus. Der Verkäufer kann einmal die Gewährleistung komplett ausschließen, zum anderen gilt die Beweislastumkehr nicht. Der Käufer muss beweisen, dass die »Anlage« zum Motorschaden beim Verkauf schon vorgelegen hat. Bei geringer Laufleistung mag dies noch möglich sein, nach ein paar tausend Kilometern wird dies fast unmöglich. Angenommen, es stellt sich heraus, dass es sich bei dem gebrauchten Motorrad um ein Unfallmotorrad handelt, obwohl dies im Kaufvertrag dementiert wurde: Hat der Käufer dann ein Recht, das Motorrad zurückzugeben? Der verschwiegene Unfall stellt einen Sachmangel dar, erst recht, wenn im Kaufvertrag Unfallfreiheit zugesichert ist. Der Käufer kann deshalb vom Vertrag zurücktreten und das Motorrad gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben, § 437 Abs. 1 Nr. 2 BGB. - verstanden? lg hj

Hervorragend, 100 Punkte. Das sollte in ein Handbuch geschrieben werden! LG 1200RT

0

da haste aber recht weit ausgeholt ( wohl für die ganz trägen, grins).

0

Da fällt mir nicht mehr dazu ein. 100 + 1 Punkte VG Frank

0
@gtr14

Otto, wer solls denn sonst tun? :=) Trotzdem danke. Und wenn Dir langweilig ist - geh trainieren, - damit auch einmal zum Mf-net-Treffen fahren kannst. ;-)lg hj

0
@hansimax

Hey Hajo, hast du nichts zu tun, dass du so viel, ausführlich und sachkundig schreiben kannst? ;-) LG Verena

0

Bei mobile de hat ein Händler einer GmbH in der Beschreibung stehen, gegen Aufpreis ein Jahr Garantie. Ist es nicht so, dass ich das Motorrad für den jetzigen Preis kaufen kann und dann habe ich trotzdem Garantie.

Klar könnte ich ihm das sagen aber es würde ja den Preis hochtreiben

0