Motorrad/Bus/öffis?

2 Antworten

Da musst du in die Transport- bzw. Beförderungsbedingungen der betroffenen Verkehrsgesellschaft reinschauen. Wenn diese inhaltlich unklar/uneindeutig sind, dann diese vorher anschreiben.

Problem kann hier aber der Transport von feuergefährlichen Flüssigkeiten, sprich Sprit und Öl bzw. reizenden, gefährlichen Flüssigkeiten, hier Bremsflüssigkeit mit bzw. im Fahrzeug sein. Die Größe ist weniger entscheidend, obwohl es hier z.B. je nach Verkehrsgesellschaft sogar die maximal Radgröße bei Fahrrädern vorschreiben kann.

Die Beförderungsbedingung zum Beispiel der S-Bahn in Berlin ist sehr eindeutig, Kraftfahrzeuge aller Art, mit Ausnahme kleiner E-Roller, sind nicht erlaubt. Auch nicht das Mitführen entsprechend gefährlicher Gegenstände oder Flüssigkeiten.

Frag doch mal bei der Feuerwehr oder Polizei nach, da bekommst Du die richtige Antwort und ein Vordruck von einem Bescheid mit. Gefahrgut in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in kleinen Mengen erlaubt wie ein Flasche Feuerzeugbenzin oder eine kleine Gaspatrone. Was Du da vor hast geht überhaupt nicht und ist nach den Beförderungsvorschriften nicht erlaubt. Versuche doch mal nur ein Fahrad im Bus mitzunehmen!!!!!!!!!!

Gefahrgut in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in kleinen Mengen erlaubt wie ein Flasche Feuerzeugbenzin oder eine kleine Gaspatrone.

Auszug aus den Beförderungsbedingungen S-Bahn Berlin, was deiner Darstellung widerspricht:

(3) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, dazu gehören auch mitgeführte Ersatzakkus für E-Tretroller oder für Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor
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@geoka

Da muss Dir recht geben und um ab bitte leisten. Als ich meinen großen Schein vor 42 Jahren in der ehemaligen abgelegt hatte gab es noch diese Regelung, ist aber schon etwas her und einige Vorfälle auch.

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