Motorrad Strafzettel trotz Panne?

3 Antworten

Die Behörde hat da wahrscheinlich den § 12 der StVO angewandt und der sagt, wenn nichts anders Angezeigt wird gilt ein Parkverbot und ein Bußgeld von 55,- Euro ohne Behinderung.

Es ist zwar ein blöder Spruch: Vor Behörden und Gott sind alle gleich, bis auf die, die gleicher sind.

Sehr schwierig da eine Antwort zu finden und dann auch vielleicht wegen einer kleinen Strafe gegen die Behörde vor zu geben, ob es was bringt ist dann die Frage. Nach dem Gesetz hat die Börde vielleicht recht..........................Da muss man abwägen ob es sich da Nutzen und Aufwand rechnen.

Ich persönlich bin immer erst weitergegangen, wenn es um Punkte ging und es ist mal oder so ausgegangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie soll die Ordnungsbehörde feststellen, dass es ein Pannenfahrzeug ist/war, denn auch ein platter Reifen fällt nicht sofort auf. Hattest du einen großen, gut sichtbaren Zettel angebracht, der eine Panne darstellt oder eine andere Kennzeichnung nach §15 StVO?

Damit wird zunächst ein Parkverstoß registriert. Dabei ist es unerheblich ob niemand behindert wird, sondern nur ob es an der Stelle erlaubt war oder eben nicht.

Wenn du das Fahrzeug also nicht "unverzüglich" entfernt hast und den Pannenfall durch entsprechende Rechnung einer Werkstatt belegen kannst, wird ein Einspruch schwer werden. Auf der anderen Seite: über welche unermessliche Summen reden wir denn da?

Alle bekannten Urteile dazu, sind immer Einzelfallentscheidungen, mithin keine "Präzedenzfälle" und das ist im Grunde auch gut so, denn sonst würden die Pannenfälle ausufern. Und auch eine Regelung dazu ist in der Straßenverkehrsordnung m.W. nicht vorgesehen

Willkommen in der heutigen Demokratie! Deutsche dürfen blechen. Ukrainer nicht mal dann, wenn sie einen Unfall selbst verursachen.

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