Kann man bei Louis etc auch stark herabgesetzte Ware zurückgeben?

2 Antworten

ist nicht korrekt was ihr schreibt! sprüche wie "reduzierte ware vom umtausch ausgeschlossen" o.ä. haben keinerlei rechtliche bewandniss! es ist vollkommen egal ob ein art. reduziert ist oder nicht. du kannst ihn IMMER umtauschen!! und das auch nach 3 Monaten noch!! natürlich brauchst du dann einen trifftigen grund. aber auch hier; die sog. beweisumkehrlast tritt erst nach 6 moanten ein. (für alle die mehr wissen wollen; dr.jurist rafl höcker hat dazu ein int. buch zu sog. rechtirrtümern herausgebracht. dort werden genau solche fälle behandelt.)

Natürlich ist korrekt, was wir hier schreiben. Bitte vorher die Frage lesen: Kann man bei Louis etc. auch stark herabgesetzte Ware ZURÜCKGEBEN? Nach Umtausch wird nicht gefragt, ebensowenig ist von mangelhafter Ware in der Frage die Rede. Grrrr.

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Um es mal auf den Nenner zu bringen: die Antwort von wasnuwiederlos ist „sachlich Richtig“. Bei jedem Kauf/Verkauf handelt es sich juristisch um einen Vertrag (auch die Zeitung am Kiosk). Der Verkäufer kann bei seiner Ware eine Rücknahme ausschließen. Tut er es trotzdem, ist dies eine Kulanzreglung und dient zum Zweck der Kundenbindung (ein Modul des Marketings). Ausnahmen sind: Fernabsatzgeschäfte, Haustürgeschäfte, arglistige Täuschung u.s.w.) Nicht zu verwechseln mit Umtausch. Dabei handelt es sich meist um Garantie-, Gewährleistungen. u.s.w. Normalerweise mache ich es nicht, aber ich glaube, hier es ist angebracht: Gruß Dipl. Betriebswirt-Dienstleistungsmarketing (FH), - Dipl. Kommunikationswirt (FH) Bonny2

Jawohl, Herr Admiral! Hackenklapp :o)

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